Kommentar Vertrag mit den Muslimen: Viel Symbol, wenig Praxis

Der Vertrag zwischen Hamburg und den muslimischen Verbänden verändert wenig an der Realität.

Der gestern in Hamburg vorgestellte Vertrag mit den muslimischen Verbänden ist ein wichtiges Symbol. Erstmals haben es Muslime in Deutschland schriftlich: Ihr gehört dazu.

Wenn es aber ganz praktisch darum geht, die Bedürfnisse der Muslime so zu berücksichtigen wie die der anderen Religionsgemeinschaften, dann kann der Vertrag nur ein erster Schritt zur Gleichbehandlung sein. Denn der Vertrag enthält nichts, wodurch sich im Alltag der Muslime etwas ändern wird. Dass sie zukünftig an drei muslimischen Feiertagen freinehmen dürfen, ist nur dann von Belang, wenn ihnen ihr Arbeitgeber vorher den Urlaub verweigerte.

Eindeutige Antworten auf die Fragen, die vielen Muslimen auf den Nägeln brennen, gibt der Textentwurf nicht. So heißt es zwar, Frauen und Mädchen dürften nicht „wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Bekleidung in ihrer Berufsausübung beschränkt werden“ – aber nur, solange dies nicht „ungerechtfertigt“ geschieht. Auf diese Weise lässt sich das Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufrechterhalten.

Ähnlich aussagekräftig ist der Satz, in allen Rundfunkprogrammen sollen „die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung einschließlich der muslimischen Bevölkerung geachtet werden“. Aber „unter Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten Staatsferne des Rundfunks“.

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Seit 2003 bei der taz als Redakteurin. Themenschwerpunkte: Soziales, Gender, Gesundheit. M.A. Kulturwissenschaft (Univ. Bremen), MSc Women's Studies (Univ. of Bristol); Alumna Heinrich-Böll-Stiftung; Ausbildung an der Evangelischen Journalistenschule in Berlin; Lehrbeauftragte an der Univ. Bremen; in Weiterbildung zur systemischen Beraterin.

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