Kommentar Anti-Terror-Gesetze: Schreiduelle bis Juli

Bis Juni soll eine Kommission die Anti-Terror-Gesetze aus dem Jahr 2001 bewerten. Doch bei der jetzigen Zusammensetzung sind Kompromisse unwahrscheinlich.

Wie soll daraus etwas Sinnvolles werden? Kurz vor Ende der Wahlperiode setzt die Bundesregierung noch eine Kommission zur Evaluierung der Antiterrorgesetze ein, die nach 2001 beschlossen wurden. Jetzt ist Ende Januar, schon im Juli soll das Ergebnis vorliegen – als wäre das eine leichte, übersichtliche Aufgabe.

Eigentlich war die Kommission bereits im August 2011 beschlossen worden. Doch dann wurde der NSU-Terror bekannt. Das verzögerte nicht nur den Arbeitsbeginn des Gremiums, sondern veränderte auch das politische Klima in Deutschland. Auch Linke kritisieren jetzt mangelnde Effizienz der Sicherheitsbehörden und fordern wirksame Früherkennung. Dass die Kommission unter diesen Rahmenbedingungen eine gesetzgeberische Abrüstung fordert, ist kaum zu erwarten.

Und wie sollen so unterschiedlich gepolte Experten wie die konservative Exgeneralbundesanwältin Monika Harms und der erzliberale Burkhard Hirsch auf einen gemeinsamen Nenner kommen? Da wird es eher Schreiduelle geben als einen Kompromiss.

Realistisch ist daher etwas anderes: Die vom Innenministerium benannten Fachleute werden die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und andere neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden fordern. Und die Experten des Justizressorts werden die Befugnisse des BKA und des Verfassungsschutzes bei der präventiven Terrorbekämpfung wieder einschränken wollen.

So bekommt jedes Ministerium, was es gerne hören will. Man mag das als Wahlkampfmanöver mit verteilten Rollen sehen oder als Demonstration, dass Schwarz-Gelb einfach nicht zusammenpasst. Für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die die Kommission letztlich durchgesetzt hat, dürfte es auch um ihr politisches Vermächtnis gehen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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