Zwangskatholisierung rechtens

URTEIL Kölner Oberlandesgericht bestätigt: Kinder können gegen den Willen der Mutter in den katholischen Religionsunterricht geschickt werden

KÖLN taz | Zwei sechsjährige Grundschulkinder aus Kesternich in der Nordeifel müssen weiterhin gegen ihren und den Willen der Mutter am katholischen Religionsunterricht teilnehmen.

Das entspreche dem Kindeswohl, entschied das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag. Die Teilnahme könne ihnen „eine fundierte Kenntnis über die Grundlagen der hier gelebten Kultur vermitteln“, befanden die Richter. Damit bestätigten sie ein vorinstanzliches Urteil.

Mit der Entscheidung bleibt das Sorgerecht der konfessionslosen Mutter eingeschränkt. Vor dem Amtsgericht Monschau hatte ihr – ebenfalls konfessionsloser – Exehemann sich im Juli vergangenen Jahres das Recht erstritten, über die Teilnahme am Religionsunterricht und am Schulgottesdienst der bei der Mutter lebenden Zwillinge alleine entscheiden zu dürfen. Seines Erachtens würden sie bei einer Nichtteilnahme aus dem Schul- und Klassenverband ausgegrenzt. Die Mutter wehrte sich vergeblich gegen eine einseitige „Aufoktroyierung einer Glaubensrichtung“. In der Berufungsverhandlung folgte auch das Oberlandesgericht der Sichtweise des Vaters.

Nach Ansicht der Kölner Richter bestehe nicht die Gefahr, dass den Kindern mit dem angebotenen Religionsunterricht „gegen ihren oder den Willen der Eltern der christliche Glaube aufgezwungen“ werde. Dass die Zwillinge selbst nicht an dem Unterricht teilnehmen wollen, hielt das Gericht für irrelevant, da „ihnen die Tragweite ihrer Willensbekundung aufgrund ihres Alters noch nicht bewusst“ sei.

Gegen das Urteil ließ das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof zu. Die Klärung der Rechtsfrage, inwieweit die Teilnahme am Religionsunterricht auch bei konfessionslosen Kindern dem Kindeswohl dient, habe über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Die Mutter will diese Möglichkeit wahrnehmen. (Az: 12 UF 108/12) ANJA KRÜGER