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RECHTSPRECHUNG Beim NSU-Prozess fremdeln Urdeutsche mit türkischen Namen

Abdurrahim Özüdoğru – zugegeben, das ist kein einfacher Name. Zuerst das „h“ im Vornamen, das eigentlich ein „ch“ ist. Im Nachnamen dann zwei Umlaute, ein „z“, das man wie „s“ spricht und dann dieses „ğ“, dass durch das kleine HÄKCHEN zu einem stummen „g“ wird. „Abdurrachim Ösüdoru“ muss es korrekt heißen. Die meisten Deutschen, werden diesen Namen Buchstabe für Buchstabe lesen müssen und es ist gut möglich, dass sie dabei stolpern.

Abdurrahim Özüdoğru ist das zweite Opfer des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Er wurde am 13. Juni 2001 in seiner Schneiderwerkstatt in Nürnberg erschossen. Am Montag begann die Beweisaufnahme zu seinem Tod im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München. Seither wurde sein Name unzählige Male ausgesprochen – immer falsch.

Der Vorsitzende Richter am OLG, Manfred Götzl, spricht konsequent und frei von jeder Befangenheit von „Herrn Ötzidogru“ – und er steht damit stellvertretend für eine allgemeine deutsche Weigerung, sich auch nur das kleinste bisschen Mühe zu geben, türkische Namen richtig wiederzugeben. Bei anderen ausländischen Namen ist das ganz anders.

Die italienischen zum Beispiel. Viele stimmen sofort einen leichten Singsang an, wenn sie „Mariotti“ oder „Russotto“ sagen. Dasselbe gilt für französische oder spanische Namen. Erstes in näselndem Tonfall. Spanische in einem lispelnden Stakkato. Sich auch bei türkischen Namen anzustrengen, wäre Respekt. MAHA