VERFASSUNGSSCHUTZ
: Aktenvernichtung nur nach Prüfung

BRÜSSEL | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seine umfassende Reform nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung beinahe abgeschlossen. Eine neue Dienstvorschrift sehe etwa vor, dass Referatsleiter ihre Akten nur nach intensiver Prüfung und in Absprache mit der zentralen Registratur des Dienstes vernichten könnten. Der Verfassungsschutz war zuletzt wegen Versäumnissen bei der Aufdeckung der Mordserie des rechtsextremen NSU heftig kritisiert worden. (dpa)