BEERDIGUNGEN IN NRW
: Muslimische Riten eher möglich

WUPPERTAL | Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat das Bestattungsgesetz überarbeitet. Ab 2014 soll es in dem Bundesland einfacher werden, Beerdigungen nach muslimischen Riten durchzuführen. Dazu gehören die Beerdigung in Tüchern und das Ewigkeitsgrab. Die Betreiber können – gemäß dem Brauchtum – garantieren, dass Gräber nicht eingeebnet und neu vergeben werden. Die Kommunen sollen den Friedhofsbetrieb auch an gemeinnützige Religionsgemeinschaften und Vereine übertragen dürfen. (dpa)