Greift der Bund ein?

LAMPEDUSA Flüchtlinge erklären, unter welchen Bedingungen sie Neumanns Angebot annehmen

Allgemeine Ratlosigkeit ausgelöst hat die Ankündigung der 300 Flüchtlinge der Lampedusa-Gruppe, das Angebot von Innensenator Michael Neumann (SPD) nur unter Bedingungen anzunehmen. Neumann hatte den Männern eine Duldung bis zum Ende des Rechtswegs für den Fall zugesichert, dass sie normale Asylverfahren durchlaufen. Mit Spannung wird ihre Pressekonferenz erwartet.

Bei einer Vollversammlung am Wochenende, an der Ausländerrechts-ExpertInnen teilgenommen haben, waren Zweifel aufgekommen, ob Neumann seine Zusage überhaupt einhalten kann. Denn aufgrund der neuen Rechtslage, die sich zum 1. Dezember erneut verändert, wäre allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für derartige Verfahren zuständig. Da viele von der Männer in Italien anerkannte Flüchtlinge seien, müsste eigens ein „Übernahmegesuch“ gestellt werden, wofür Hamburg nach der „Rückführungsrichtlinie“ nicht zuständig wäre.

„Das einzig sinnvolle wären Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen“, sagt die Verfassungsrichterin Cornelia Ganten-Lange. Dafür wäre Hamburg dann autonom zuständig.  KVA