Der Senat muss antworten

URTEIL Das Hamburger Verfassungsgericht stärkt die Fragerechte von Abgeordneten gegenüber einer geheimniskrämerischen Regierung

„Ein wichtiges Urteil für die Demokratie in Hamburg“

CHRISTIANE SCHNEIDER, DIE LINKE

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat erneut die Auskunftsrechte von Bürgerschaftsabgeordneten gestärkt. Der SPD-Senat habe zwei Kleine Anfragen von Roland Heintze (CDU) und Christiane Schneider (Linke) nicht ausreichend beantwortet, urteilte das höchste Gericht der Hansestadt am Donnerstag einstimmig.

Im ersten Fall hatte Heintze im Juni 2012 vom Senat Auskünfte erbeten über „anonyme Schreiben an die Steuerverwaltung“. Der Senat hatte Heintze kurz und knapp abzuwimmeln versucht: „Die wahllose Abfrage des Inhalts [...] überschreitet den Rahmen des verfassungsrechtlich gewährleisteten Fragerechts.“ Das sehen die neun VerfassungsrichterInnen anders: Auch anonyme Schreiben an Behörden stelle Verwaltungstätigkeit dar, über die Auskunft zu erteilen sei.

Im November 2012 hatte sich die Linken-Abgeordnete Schneider nach dem Etat des Hamburger Verfassungsschutzes erkundigt unter Verweis darauf, dass die Landesregierung in Thüringen anders als Hamburg solche Angaben ganz offen in die Haushaltspläne einstelle. Der Senat antwortete, er sehe erstens davon ab, „das Regierungs- und Verwaltungshandeln anderer Bundesländer zu bewerten“. Zweitens würde er solche Auskünfte „aus Gründen des Staatswohls“ nur dem zur Geheimhaltung verpflichteten Parlamentarischen Kontrollausschuss erteilen – in dem die Linke nicht vertreten ist.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichts aber schließt die Zuständigkeit des Kontrollausschusses das Fragerecht der Abgeordneten nicht aus. Dass die erfragten Angaben geheimhaltungsbedürftig seien, sei ebenfalls nicht offenkundig, schließlich seien genau solche Angaben im Thüringer Haushaltsplan öffentlich zugänglich. Eine „auf den Einzelfall bezogene, plausible und nachvollziehbare Begründung hat der Senat nicht gegeben“, so das Urteil.

„Das ist ein wichtiges Urteil für die Demokratie in Hamburg“, erklärte Schneider. Der Versuch des Verfassungsschutzes, sich der parlamentarischen Kontrolle so weit wie möglich zu entziehen, sei nicht akzeptabel. Heintze sprach von einer „Klatsche für die SPD“. Mit der „Informationsunterdrückung muss ab jetzt Schluss sein“.

Bereits im Dezember des Jahres 2010 hatte das Gericht die Rechte von Parlamentariern betont. Ironischerweise auf Klage des SPD-Abgeordneten Mathias Petersen gegen allzu wortkarge Antworten des damaligen schwarz-grünen Senats hatte das Gericht geurteilt, „formelhafte“ Antworten seien nicht ausreichend. Es gelte das Prinzip „so viel Antwort wie möglich“.SVEN-MICHAEL VEIT