Transparenz beschlossen

NOVELLE Informations-Freiheit ausgeweitet

Die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft haben am Mittwoch eine Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beschlossen. Zukünftig soll die Veröffentlichung von offiziellen Dokumenten deutlich ausgeweitet werden. Auch Gutachten oder Stellenpläne müssen zukünftig offengelegt werden, darauf besteht nun ein subjektiver Rechtsanspruch der BürgerInnen (taz berichtete).

Die CDU und die Linkspartei haben die von Grünen und SPD eingebrachte Neufassung des Gesetzes mitgetragen – die Christdemokraten allerdings waren dagegen, dass nun auch Verträge ab einem Wert von 50.000 Euro in dem landeseigenen Transparenz-Portal publiziert werden – bislang war das für die meisten Betriebe freiwillig.

Abgelehnt wurde ein zusätzlicher Antrag der Linksfraktion, mit dem auch das Landesamt für Verfassungsschutz der Veröffentlichungspflicht nach dem IFD grundsätzlich unterliegen solle. Die pauschale Ausnahme bleibt nun bestehen.  JPB