NSU-PROZESS
: Gerichtspsychiater darf bleiben

MÜNCHEN | Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Antrag der Verteidigung gegen den Gerichtspsychiater Henning Saß abgelehnt. Die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten gefordert, dass Saß sich auf einen weiter entfernten Platz setzen soll, damit er keine Gespräche zwischen Zschäpe und ihren Anwälten mithören kann. Außerdem solle er in Verhandlungspausen den Saal verlassen. Das Gericht bewertete den Antrag am Dienstag als „nicht sachgerecht“ und „nicht angebracht“. (dpa)