Ethik darf in die Schule

Die Einführung des Ethikunterrichts als Pflichtfach an Berliner Schulen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass ein derartiges Schulfach ohne Abmeldemöglichkeit weder die Religionsfreiheit der Schüler noch das Erziehungsrecht der Eltern verletze. Daher sei die Beschwerde einer 13-jährigen Schülerin und ihrer Eltern nicht angenommen worden. Nach Auffassung der Richter kann das Land einen Pflicht-Ethikunterricht anbieten, um so die „legitimen Ziele“ einer gesellschaftlichen Integration und Toleranz zu erreichen. Der Senat hatte den Ethikunterricht mit Beginn des Schuljahres in allen 7. Klassen eingeführt. EPD

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