Linke hat noch Fragen zu Kevin

Kevins mutmaßlicher Mörder hatte einen Monat lang kein ALG II bekommen. Dazu soll Bundesregierung etwas sagen

Drei Tage vor der Bremer Bürgerschaftswahl greift die Fraktion der Linken im Bundestag das Thema „Kevin“ auf. In einer kleinen Anfrage an die Regierung möchte die Linke Genaueres über die Umstände wissen, unter denen es möglich ist, ALG-II-Empfänger als „erwerbsunfähig“ zu deklarieren und ihnen damit Zahlungen zu verweigern. Dieses war Kevins Ziehvater Bernd K. widerfahren, der den Zweijährigen zu Tode geprügelt haben soll. Der genaue Zeitpunkt des Todes ist bisher nicht geklärt, er könnte aber in den Monat datieren, in dem Bernd K. kein Arbeitslosengeld II erhalten hatte. Dieses war ihm erst wieder ausgezahlt worden, nachdem er erfolgreich gegen die Zahlungseinstellung geklagt hatte. Die ihm als Erwerbsunfähigen zustehende Sozialhilfe – für die nicht die Bundesagentur für Arbeit, sondern die Kommune zuständig ist – hatte er offenbar nicht beantragt.

Die Linke begehrt jetzt von der Bundesregierung Aufklärung darüber, seit wann ihr die „Überleitung von Personen in die Sozialhilfe ohne gesondertes Verfahren bekannt“ ist und ob es weitere Kommunen gibt, in denen diese Praxis üblich ist. Insbesondere interessiert die Fraktion dabei, in wie vielen Fällen dabei Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhaltes – Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe – verzögert ausgezahlt wurden und ob Familien mit Kindern betroffen waren. „Welche Maßnahmen wären nötig, um den Schutz des Kindeswohls in solchen Fällen zu verbessern“, heißt es in der Anfrage. Außerdem wird die Bundesregierung gefragt, „welche Konsequenzen“ sie aus „der zeitlichen Parallelität zwischen der Verweigerung von Leistungen zum Lebensunterhalt durch die Bagis und dem Tod von Kevin“ zieht.

Kevin war im Oktober 2006 tot im Kühlschrank von Bernd K. gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes und Misshandlung Schutzbefohlener gestellt. eib