Musterstreit um Bombodrom

Mit drei Musterverfahren gegen den geplanten Luft-Boden-Schießplatz der Bundeswehr in Nordbrandenburg wird sich das Potsdamer Verwaltungsgericht am 31. Juli befassen. Vorher wolle das Bundesverteidigungsministerium auf Grundlage von Messungen an Tornados und Eurofightern ein weiteres Lärmgutachten vorlegen, sagte Gerichtssprecherin Dagmar Rudolph gestern zum Ergebnis eines nichtöffentlichen Erörterungstermins. Die Bundeswehr will über dem rund 14.000 Hektar großen Areal in der Kyritz-Ruppiner Heide, dem „Bombodrom“, unter anderem Tiefflüge üben. Seit 1992 kämpfen Anwohner und Tourismusbranche an der Mecklenburgischen Seenplatte erbittert gegen die Pläne. Sie befürchten wegen des Lärms erhebliche Einbußen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Bundeswehr bei Klagen gegen das Bombodrom mehrfach den Kürzeren gezogen, weil die bisherigen Gutachten nicht die neuesten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung berücksichtigen würden. dpa