Der Bund soll zahlen müssen

Die Enquetekommission des Bundestages „Kultur in Deutschland“ hat sich für eine gesetzliche Regelung der Hauptstadtkulturförderung ausgesprochen. Im Entwurf zu ihrem Abschlussbericht heißt es, bei der Erarbeitung bundesgesetzlicher Regelungen sei darauf zu achten, „dass die Zuständigkeiten und Verpflichtungen des Bundes bei der Kulturförderung der Hauptstadt klar festgelegt werden“. Dabei müssten kulturelle „Leuchttürme“, die sich besonders für die gesamtstaatliche Repräsentation eignen, ein Schwerpunkt der finanziellen Unterstützung des Bundes sein. Dies gelte auch für den Erhalt und Wiederaufbau „des reichhaltigen kulturell-architektonischen Erbes der Stadt, wo der notwendige Investitionsbedarf die finanzielle Leistungskraft Berlins übersteigt“. Der jährlich vom Bund mit zehn Millionen Euro finanzierte Hauptstadtkulturfonds sollte nach Ansicht der Kommission zur Förderung der freien Kunstszene erhalten und gestärkt werden. DPA