BKA-Reform II: Selbst Urlaubsfotos nicht mehr sicher

Das neue BKA-Gesetz gibt den Beamten weitreichende Befugnisse. Auch private Telefongespräche dürfen aufgezeichnet werden.

Ein harmloses Urlaubsfoto? Das kann ja jeder behaupten. Bild: dpa

FREIBURG taz Das Bundeskriminalamt soll alles dürfen, was eine Landespolizei heute schon darf - und möglichst noch ein bisschen mehr. Das ist das Ziel der BKA-Reform. In dem neuen Gesetz soll daher ein neuer Abschnitt "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" eingeführt werden.

Das BKA könnte sich dann in drei Konstellationen um islamistische Gefährder kümmern: wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, wenn unklar ist, welches Land zuständig wäre, und wenn die Länder um Übernahme bitten. Bisher war die präventive Abwehr von Terroranschlägen Aufgabe der Länderpolizeien, vor allem der Landeskriminalämter.

BKA-Chef Ziercke geht davon aus, dass beim islamistischen Terror häufig eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Im Gespräch mit der taz machte er folgende Rechnung auf: "Derzeit gibt es bundesweit im Bereich Islamismus 228 Ermittlungsverfahren, 109 davon betreibt das BKA. So ähnlich wird es bei der Gefahrenabwehr wohl auch aussehen." Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn laut Gesetzesbegründung muss bei einer länderübergreifenden Gefahr "mehr als ein Land betroffen sein". Das dürfte selbst bei Anschlägen mit hunderten von Toten selten der Fall sein.

Schäubles Gesetzentwurf räumt dem BKA allerdings ein "Selbsteintrittsrecht" nach eigenem Ermessen ein. Wenn es sich für zuständig hält und genügend Ressourcen hat, kann es die Länderpolizeien per "Übernahmefernschreiben" darüber informieren, wer jetzt den Hut auf hat.

In insgesamt 25 Paragrafen, die von 20a bis 20y reichen, werden dem BKA neue präventive Befugnisse eingeräumt. So kann es Gefährder in Gewahrsam nehmen oder die Wohnung durchsuchen. Interessant sind vor allem die geheimen Polizeimethoden. So kann das BKA künftig selbst präventive Rasterfahndungen durchführen. Bisher konnte es nur die Rasterfahndungen der Länder koordinieren. Auch das vorrübergehende Abhören von Telefonen ist zur Abwehr einer "dringenden Gefahr" für Leib und Leben möglich. Außerdem soll das BKA präventiv Wohnungen verwanzen können - auch das eine Befugnis, die die Länderpolizeien schon lange haben.

Für Diskussionen dürfte insbesondere die Idee sorgen, den Lauschangriff auch dann zuzulassen, wenn möglicherweise Privatgespräche geführt werden. Schäuble will dann ein "Richterband" mitlaufen lassen. Das bedeutet: Ein Richter sichtet anschließend das Material und gibt der Polizei nur die Teile der Gespräche, die nicht die Privatsphäre betreffen. Justizministerin Zypries war bisher bei der Strafverfolgung der Auffassung, ein Richterband verstoße gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff.

Im Vergleich zu den Befugnissen der Landespolizeien ist vor allem die Möglichkeit der Onlinedurchsuchung von Computern neu. Auf der Festplatte dürfte dann aber nur unter Verwendung von Suchbegriffen gestöbert werden, "die nicht zur Erfassung von Inhalten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung" führen, so Paragraf 20v. Allerdings dürfte das BKA durchaus nach "Urlaubsbildern" suchen, wenn sich dahinter möglicherweise Fotos aus Al-Qaida-Camps verbergen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.