Tod bleibt selbstbezahlt

SeniorInnen können Ersparnisse für ihre Beerdigung behalten, entschied jetzt das OVG Münster

MÜNSTER taz ■ Die Ersparnisse von SeniorInnen werden vom Sozialamt verschont – zumindest für die eigene Beerdigung. Das Geld, das ältere und pflegebedürftige Menschen für ein würdiges Begräbnis angespart haben, ist weitestgehend vor dem Zugriff der Sozialämter geschützt. Dies hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster entschieden. Demnach kann das angesparte Vermögen nicht für die Abdeckung von Pflegekosten, zum Beispiel in Altenheimen oder bei einem täglichen Pfegedienst zu Hause, herangezogen werden. Ersparnisse für eine angemessene Bestattung beträfen die Alterssicherung und seien in einem bestimmten Umfang als Schonvermögen anzusehen, heißt es in der Begründung.

Im vorliegenden Fall hatte das Sozialamt der Stadt Duisburg die Übernahme von nicht gedeckten Pflegekosten abgelehnt. Das Amt wollte für die Kosten auch das Vermögen, das ein Seniorenpaar für eine würdige Beerdigung bei einem Bestattungsinstitut eingezahlt hatte, verwerten. Das 82 und 87 Jahre alten Ehepaar, das pflegebedürftig ist und seit Anfang des Jahres in einem Duisburger Altenheim lebt, sollte einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag kündigen. Mit dem bisher eingezahlte Geld in Höhe von 7.000 Euro wollte das Duisbruger Sozialamt die Pflegekosten des Paares bestreiten.

Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, um die Stadt Duisburg zur Zahlung von Sozialhilfe zu zwingen, ohne die Ersparnisse für eine würdige Bestattung aufzulösen, gab das OVG nunmehr statt. Der Beschluss ist rechtskräftig und damit unanfechtbar.

Münster entschied damit gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf: Dieses hatte in der ersten Instanz eine Verwertung des Vermögens noch als zumutbar angesehen.

(AZ: 16 B 2078/03)

KLAUS BRANDT