in kürze RADIO IM KRANKENHAUS
: Ohne GEZ-Gebühren

Der Radioempfang in Patientenzimmern von Krankenhäusern ist nicht GEZ-pflichtig, so das Verwaltungsgericht Münster. Eine Klinik hatte gegen die Forderung geklagt, für jeden von 294 Hörschläuchen im Krankenhaus Rundfunkgebühren zu zahlen (Az.: 19 A 5437/99). (dpa)