Mehr Wähler – weniger Sitze

Die Nachwahl in Dresden legt gravierende Mängel im Wahlgesetz offen. Das Phänomen heißt „Stimmgewichtsumkehr“ und meint: Wer Stimmen verliert, gewinnt Mandate

Das Bundeswahlrecht ist voller Mängel und Tücken. Erst durch die Nachwahl sind diese publik geworden

Guido Westerwelle hat es erfasst. Das Ergebnis der FDP bei der Nachwahl in Dresden ist sensationell: 16,6 Prozent der Zweitstimmen, ein Plus von 9,6 Prozent, das ist doppelter Bundesrekord. Westerwelle sieht darin eine Bestätigung seiner klaren Linie nach der Wahl. Wahrscheinlicher ist, dass in Dresden das taktische Wahlrecht Premiere gefeiert hat. Um ihrer eigenen Partei nicht zu schaden, ist offensichtlich rund ein Fünftel der Anhänger der Union zur FDP gewechselt. Sie waren mit dieser Taktik so erfolgreich, dass die CDU nicht nur Sitzverluste vermeiden konnte, sondern sogar ein zusätzliches Überhangmandat gewann.

Wenn dieses Beispiel Schule macht, dürften künftige Bundestagswahlen interessant werden. Schwarz-Gelb hätte auch die Wahl 2005 gewinnen können, wenn die Dresdner Taktik gezielt in zwei größeren Bundesländern mit Unions-Präferenz angewendet worden wäre. Hätten zum Beispiel in Bayern und Baden- Württemberg etwa 60 Prozent der Unionswähler ihre Zweitstimme der FDP gegeben, so hätte die Union 50 Überhangmandate erhalten und zusammen mit den Liberalen eine Mehrheit von 330 Sitzen in einem Bundestag mit 657 Abgeordneten.

Das Bundeswahlrecht ist voller Fallstricke und Ungerechtigkeiten, die durch die Nachwahl in Dresden publik geworden sind. Weil das Bundesverfassungsgerichts die Veröffentlichung der Ergebnisse des Urnengangs vom 18. September noch vor der Dresdner Nachwahl zuließ, konnten die WählerInnen dort erstmals abschätzen, was sie mit ihrer Stimmabgabe tatsächlich bewirken.

Dank der Internetplattform wahlrecht.de wurde seit dem 18. September in vielen Medien über ein Phänomen berichtet, das in der Sprache der Mathematik „Stimmgewichtsumkehrung“ heißt. Wer seine Stimme für eine Partei abgibt, verbindet damit gewöhnlich die Erwartung, sie zu stärken. In Dresden verhielt es sich für die CDU umgekehrt. Hätte sie wie bei der Wahl 2002 etwa 50.000 Zweitstimmen gewonnen, so wäre ihr ein Sitz im Bundestag verloren gegangen. Tatsächlich hat sie mehr als 10.000 Zweitstimmen an die FDP verloren und damit einen Sitz gewonnen.

Um das Phänomen zu verstehen, ist ein Wahlrechtsexkurs notwendig: Das Bundeswahlgesetz gibt den Wählerinnen und Wählern bekanntlich zwei Stimmen. Mit der einfachen Mehrheit der Erststimmen wird ein Abgeordneter für den Wahlkreis gewählt. Die Zweitstimme ist für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien maßgeblich – so steht es auf den Stimmzetteln. Gewinnt allerdings eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise, als ihr nach der Verteilung der Zweitstimmen an Sitzen zustehen, so darf sie diese dennoch behalten. Man spricht von Überhangmandaten.

Dieser Fall ist bei der Bundestagswahl in mehreren Bundesländern eingetreten. Auch in Sachsen. Die CDU hatte ohne das Ergebnis von Dresden 13 der 17 Wahlkreise gewonnen. Nach dem Zweitstimmenergebnis standen ihr aber nur zehn Sitze zu. Sie behielt daher drei Überhangmandate. Mit der Nachwahl ist für die CDU das optimale Szenario eingetreten. Sie hat das Direktmandat in Dresden gewonnen, aber nur 38.202 Zweitstimmen und damit rund 3.000 weniger, als für ein elftes Listenmandat in Sachsen notwendig wären. Damit erhält sie ein viertes Überhangmandat, die Unionsfraktion wächst um einen Abgeordneten.

In der Berichterstattung vor der Wahl ist weniger über diesen Zusatznutzen für die Union geschrieben worden, sondern mehr über einen denkbaren Schaden. Hätte die Union in Dresden mehr als 41.300 Zweitstimmen erhalten, so wäre ein Listenmandat der CDU aus NRW nach Sachsen gewandert, weil auch die Verteilung der Parteisitze auf die Bundesländer von der Zweitstimmenanzahl abhängt. Das Direktmandat für Andreas Lämmel in Dresden hätte Cajus Julius Cäsar den letzten CDU-Sitz in NRW gekostet. Bis hierhin ist das ein Nullsummenspiel, die Union bliebe bei 225 Sitzen im Bundestag. Hätte aber die CDU das Direktmandat in Dresden verpasst und trotzdem über 41.300 Zweitstimmen gewonnen, so wäre die Unionsfraktion sogar um einen Abgeordneten geschrumpft. Das hätten die Anhänger der SPD leicht erreichen können, indem sie mit der Erststimme die PDS-Kandidatin Katja Kipping und mit der Zweitstimme CDU gewählt hätten.

Um die Verwirrung zu komplettieren, sei darauf hingewiesen, dass Cajus Julius Cäsar nun zwar nicht durch Andreas Lämmel ersetzt wird, weil er dank seines schwachen Zweitstimmenergebnis zusätzlich in den Bundestag einzieht. Cäsar muss nun aber seinen Sitz für Anette Hübinger räumen, die für die Saar-CDU in den Bundestag kommt.

Das ist das Ergebnis des so genannten Wählerzuwachsparadoxons, einer Eigenschaft des im Bundeswahlgesetz verankerten Sitzverteilungsverfahrens („Hare-Niemeyer“). Das Wählerzuwachsparadoxon besagt, dass eine Partei bei einem veränderten Wahlergebnis trotz Stimmenzugewinnen Mandate verlieren kann. Genau das ist der Liste der NRW-CDU passiert. Sie müsste nach der Wahl in Dresden nämlich 9.900 Stimmen hinzugewinnen, um das an die Saar verlorene Mandat für Cäsar zurückzuerobern. Verrückterweise ist sogar das noch möglich, wenn Cäsar zum Angriff übergeht. Denn in Dortmund wurden über 10.000 falsch bedruckte Stimmzettel für ungültig erklärt – ein echter Anfechtungsgrund.

Wer jetzt hofft, dass solche Absurditäten die Ausnahme sind, irrt. Die Mängel des Wahlgesetzes hatten bei nahezu allen Wahlen der Vergangenheit ähnliche Effekte. Sie blieben nur verborgen, weil keine Nachwahl die Öffentlichkeit sensibilisierte.

An Vorschlägen aus der mathematischen Fachgemeinde zur Lösung der Probleme mangelt es nicht. Statt des mathematisch inkonsistenten Niemeyer-Verfahrens empfiehlt die Wissenschaft ein Verfahren, das nach dem französischen Mathematiker André Sainte-Laguë benannt ist und die Paradoxien des Bundeswahlrechts ausschließt.

Wahlparadox: In Dresden unterstützte die Christdemokraten derjenige, der die Liberalen wählte

Auch für das Auftreten von Überhangmandaten gibt es praktikable Lösungen, die Stimmgewichtsumkehr vermeiden. Der Augsburger Mathematik-Professor Friedrich Pukelsheim hat dafür eine „direktmandatsbedingte Divisormethode“ vorgeschlagen, bei der Überhangmandate erst gar nicht auftreten. Sie hat im Kern den Effekt, dass eine Partei, die in einem Bundesland Überhangmandate erzielt hätte, in anderen Bundesländern auf eine entsprechende Anzahl von Mandaten nach dem Zweitstimmenproporz verzichten muss.

Bislang haben die Abgeordneten sich herzlich wenig dafür interessiert, wie sie eigentlich zu ihrem Mandat kommen. Die in Fachkreisen wiederholt vorgetragene Kritik an den gravierenden Schwächen des Bundeswahlgesetzes hat nie zu einem Reformanlauf geführt. Vielleicht kann das Ergebnis der FDP in Dresden dazu beitragen, dass der Bundestag sich künftig nach vernünftigen Regeln wählen lässt.

BORIS PALMER
RAINER BERKEMER