Tempelhof: Juristen beim Landeversuch

Könnte Tempelhof auch nach Öffnung des BBI in Schönefeld Flughafen bleiben? Im Verkehrsausschuss prallen die Rechtsauffassungen aufeinander.

Bald ein Badesee - oder doch nur ein lärmendes Flugfeld? Bild: Reuters

Als Elmar Giemulla redet, lauscht die Verkehrssenatorin mit eiserner Miene. Ein Wunder ist das nicht. Giemulla, Professor am Institut für Luft- und Raumfahrt an der Technischen Uni, schießt frontal gegen die Tempelhof-Strategie des rot-roten Senats: Ein Weiterbetrieb des innerstädtischen Airports ist juristisch machbar - und gefährdet keinesfalls den Bau des neuen Großflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI). So lautet Giemullas Auffassung, die er gestern bei einer Expertenanhörung im Verkehrsausschuss vortrug. Die Sitzung behandelte offiziell das Volksbegehren gegen die Stilllegung (siehe Kasten) - doch so ganz nebenbei kam es zum Fight der Juristen.

Denn der Luftfahrtexperte sucht ein Kernargument des rot-roten Senats zu entkräften. Dieser will Tempelhof im Herbst 2008 einmotten. Die Schließung drei Jahre vor Inbetriebnahme des BBI sei "eine eindeutige Rechtsverletzung", so Giemulla. Sein Argument: Während einige der Tempelhof-Airlines zum stadtnahen Flughafen Tegel umgesiedelt werden, müssten andere "auf die Baustelle" Schönefeld. "Man verlangt ihnen ein Sonderopfer ab. Das ist verfassungswidrig."

Der Senat hatte die geplante Stilllegung immer mit dem Planfeststellungsbeschluss für den BBI begründet - dieser sei gefährdet, sobald das Land die Flughäfen in der Stadt weiterbetreiben würde, so die Logik. Doch Giemulla hält selbst den Weiterbetrieb nach dem BBI-Öffnungsdatum für möglich: "Wenn Tempelhof zum Beispiel die Nische Geschäftsfliegerei besetzt, kann keiner ernsthaft behaupten, das gefährde das Ziel BBI." Zudem habe die Landesplanung nicht das Ziel, Flughäfen zu schließen, so der Luftfahrtexperte weiter. Und die Anwohner hätten im Falle des Weiterbetriebs auch keinen Grund zu Klage: "Sie sind jahrzehntelang belastet worden, sie würden durch weniger Verkehr ja entlastet."

Doch nicht nur die Tempelhof-Fans - anwesend waren auch Vertreter der Industrie- und Handelskammer und der Volksbegehren-Initiative - schickten Juristen ins Rennen. Klaus-Martin Groth, Rechtsanwalt und einst Richter am Landesverfassungsgericht, lieferte dem Senat und den Nachnutzungsinitiativen Munition. Das zentrale Argument für die Schließung sei der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung, argumentierte er. "Allein die Lärmentlastung verbessert die tägliche Lebensqualität von 40.600 Menschen", so Groth. "Nur weil die Anwohner in Neukölln und Tempelhof den Lärm gewohnt sind, ist er nicht weniger oder erträglicher."

Diese Argumentation - man schließt zwei innerstädtische Airports zugunsten des Großflughafens vor der Stadt - ziehe sich durch alle Abwägungsentscheidungen und Landespläne, die inzwischen juristisch abgesegnet seien. "Wir hätten Schönefeld gar nicht ausbauen dürfen, wenn wir Tempelhof nicht schließen würden." Für das Anliegen von CDU, IHK und Volksbegehreninitiatoren fand Groth deutliche Worte: "Was hier passiert, ist Vergangenheitsbewältigung." Diese Diagnose stützt ein nicht unwesentliches Detail: Den ersten Beschluss zum Schönefeld-Ausbau - einschließlich der Tempelhof-Stilllegung - haben Eberhard Diepgen, Exregierender, und Volker Hassemer, Exstadtentwicklungssenator, unterschrieben. Beide sind Mitglieder ebenjener CDU, die sich heute vehement gegen die Abmeldung stemmt.

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