Kommentar: Die Behörde bleibt sich treu

Das Berliner Ausländeramt tut sich mal wieder mit strenger Gesetzesauslegung hervor.

Das haben sich Flüchtlingsinitiativen nicht träumen lassen: Der rot-rote Senat stellt sich als Hardliner in Sachen Bleiberecht heraus. Ausgerechnet Asylsuchende schließt man als Anwärter auf das Bleiberecht aus. Und dies in einer Stadt, in der sich die Gerichtsverfahren bei Asylbegehren jahrelang hinziehen. Bei all jenen geduldeten und fast ewig in Berlin lebenden Flüchtlingen aber, die einen Antrag stellen können, schraubt man die Hürden hoch. Verlangt wird, dass sie höhere Einkommen als die Hartz-IV-Sätze nachweisen, um anerkannt zu werden.

Es ist nicht notwendig, hier das Drama neu ausmalen, das ein jahrelanges Leben im Asylbewerberheim mit abgesenkter Sozialhilfe, ohne arbeiten oder studieren zu dürfen, bedeutet. Aber sauer werden darf man schon. Man muss es sogar.

Denn am Ende eines langen, gesellschaftlichen Bemühens um ein Bleiberecht für diese Menschen, die in der Warteschleife hängen geblieben sind, wird die Minimallösung, die das neue Bleiberechtsgesetz vorsieht, von der Ausländerbehörde wieder mehrfach torpediert. Die einen dürfen gar keinen Antrag stellen; die anderen sollen im jobarmen Berlin eine Arbeit finden, die sie besser als Hartz IV finanziert - nachdem man ihnen jahrelang verboten hat zu arbeiten. Das alles offenbart die ideologische Doppelzüngigkeit der Ausländerbehörde.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.