Innere Sicherheit: Schäubles "Stakkato"

Ins Gespräch bringen kann der Bundesinnenminister viel. Die taz zeigt, welches Gesetz sicher kommt, welches unsicher ist und mit welchem Schäuble sicher nichts zu tun hat

Kommt er schon mit dem nächsten Vorschlag um die Ecke? Bild: dpa

BKA-Reform

Das Bundeskriminalamt wird Befugnisse für die Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus erhalten. Das Grundgesetz ist bereits geändert. Jetzt will die Koalition das BKA-Gesetz entsprechend ergänzen. Streit gibt es dabei nur noch um die Online-Durchsuchung.

Online-Durchsuchung. Schäuble will, dass das BKA, die übrige Polizei und auch der Verfassungsschutz heimlich Computerfestplatten durchforsten können. Die SPD zögert noch und verlangt mehr Zeit für die Diskussion.

Bundeswehreinsätze im Innern: Schäuble will die Bundeswehr als Hilfspolizei für den Objektschutz, aber auch militärisch gegen Terrorangriffe aus der Luft einsetzen. Die SPD lehnt soldatischen Objektschutz im Innern ebenso ab wie den Abschuss entführter Passagierflugzeuge. Für den Abschuss von Flugzeugen ohne Passagiere würde die SPD das Grundgesetz jedoch ändern.

Tötung von Terroristen. In einem Interview mit dem Spiegel forderte Schäuble vorige Woche eine Klärung der rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung von deutschen Sicherheitskräften an gezielten Tötungen von Terroristen. Inzwischen sagt er, dass er sich nur an der Diskussion beteiligen wollte, ob Terroristen in Afghanistan als Kombattanten zu betrachten seien und deshalb wie feindliche Soldaten erschossen werden dürften.

Internierung von "Gefährdern". Im selben Interview warf Schäuble die Frage auf, ob man islamistische "Gefährder", als Personen, die des Terrorismus verdächtigt werden und die nicht abgeschoben werden können, internieren solle. Hierfür deutete er verschiedene Möglichkeiten an, ohne sich festzulegen.

Handy- und Internetverbot für Gefährder. Von dieser Idee sprach Schäuble ebenfalls in dem Spiegel-Interview. Nur die taz merkte damals, dass diese Möglichkeit bereits in § 54 a des Aufenthaltsgesetzes vorgesehen ist. Am Wochenende stellte Schäuble klar, dass er nichts weiter als die Anwendung dieses Paragrafen anmahnen wollte.

Passdatennutzung. Einen erleichterten polizeilichen Zugriff auf Passfotos beschloss der Bundestag im Mai. Anders als von Schäuble vorgeschlagen, werden die Fingerabdrücke der Bürger nur auf dem neuen biometrischen Pass, aber nicht bei den Behörden gespeichert.

Antiterrordatei. Bereits im Dezember beschloss der Bundestag die Einrichtung einer gemeinsamen Datei von Polizei und Geheimdiensten, die den Datenaustausch über Terroristen, Gefährder und Extremisten erleichtert.

Mautdaten. Die Verwendung der Mautdaten für die Strafverfolgung ist derzeit gesetzlich verboten. Für das geplante Änderungsgesetz ist Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee zuständig.

Kronzeugenregelung. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries wurde vom Bundeskabinett im Mai auf den Weg gebracht.

Antiterrorstrafrecht. Neben terroristischen Vereinigungen sollen auch Einzeltäter bereits im Vorfeld von Anschlägen bestraft werden. Auch hierfür ist Ministerin Zypries zuständig, Schäuble hat aber einen eigenen Arbeitsentwurf vorgelegt.

Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten. Diese Daten ("wer mit wem wie lange") müssen demnächst ein halbes Jahr gespeichert werden, damit die Polizei im Verdachtsfall zugreifen kann. Hier gilt es, eine EU-Richtlinie zu befolgen, an deren Erarbeitung Zypries beteiligt war.

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