NPD-Schulhofpropaganda: Kampf gegen Rechts doch Zivilcourage

Das Verfahren gegen die Männer, die sich einem NPD-Wahlkämpfer auf dem Schulhof in den Weg gestellt hatten, wird eingestellt. Geldbußen müssen sie dennoch zahlen.

Neonazis neben NPD-Plakat Bild: dpa

WAREN taz Das Amtsgericht in Waren an der Müritz hat gestern das Verfahren gegen drei Männer eingestellt, die sich einem NPD-Politiker vor einer Realschule der Kleinstadt in den Weg gestellt hatten. Im Gegenzug erklärten sich die Angeklagten bereit, Geldbußen von insgesamt 2.600 Euro an eine Kinderkrebsstation zu zahlen. Ihnen bleibt damit eine Vorstrafe erspart. "Man kann durchaus sagen, dass es richtig war, Zivilcourage zu zeigen", sagte der Richter. Dennoch müsse das Gericht im Rechtsstaat das Recht durchsetzen. Gewalt gegen Menschen und gegen Sachen dürfe kein Mittel zum Zweck sein.

Die Gärtner hatten während ihrer Arbeit auf einem Pausenhof bemerkt, dass der NPD-Politiker Raimund Borrmann NPD-Bonbons, Schulhof-CDs und Flugblätter an die Schüler verteilte. Sie forderten Bormann auf, zu verschwinden. Als dieser seine Aktion fortsetzte, nahmen sie ihm seinen Karton ab, zertraten die NPD-CDs und warfen das restliche Werbematerial in den Müll. Der Rechtsextreme, inzwischen NPD-Landtagsabgeordneter, erstattete Anzeige. Das Gericht hatte zunächst Strafbefehle über 6.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Nötigung und Beleidigung gegen die Männer erlassen. Dagegen legten diese Widerspruch ein.

"Es kann sein, dass da auch ein unfreundliches Wort gefallen ist", räumte ein Angeklagter ein. "Ich habe den sicher nicht nur Schatz und Liebling genannt." Alle drei versicherten, beim nächsten Mal umsichtiger einzuschreiten. "Sie sollen nun nicht in Sack und Asche gehen", erklärte der Staatsanwalt den Männern. Man müsse aber die Grenzen des Gesetzes beachten.

Für die drei Veruteilten kann man spenden, wenn zu viel Geld eingenommen wird, soll es an den Fonds für Opfer rechter Gewalt gehen. Kto 18667535 BLZ 12030000 DKB Bank Stichwort Zivilcourage

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