Christenschutz-Klausel: Vorstoß gegen Spott mit Gott

Bayern will vor allem den christlichen Glauben bundesweit besser schützen. Werbung wie für die MTV-Serie "Popetown" soll es dann nicht mehr geben dürfen.

Anlass für die Christenschutz-Klausel: MTV-Serie "Popetown" Bild: dpa

FREIBURG taz Das Signal schien der CSU dann doch zu heikel. Eigentlich sollte am Freitag, drei Tage nach der Wahl von Günther Beckstein zum neuen Ministerpräsidenten, im Bundesrat eine bayerische Initiative zum Schutz des christlichen Glaubens eingebracht werden. Doch ohne Angabe von Gründen änderte der Freistaat den Zeitplan. Der Gesetzentwurf soll erst am 24. Oktober im Rechtsausschuss des Bundesrats vorgestellt werden.

Die Initiative, die der taz vorliegt, sieht vor, Paragraph 166 des Strafgesetzbuchs zu verschärfen, der die Beschimpfung von Bekenntnissen mit Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren bedroht. Bayern will die Schwelle der Strafbarkeit absenken, um vor allem die Verspottung des christlichen Glaubens leichter bestrafen zu können.

Die Christenschutz-Klausel hatte Becksteins Vorgänger Edmund Stoiber 2006 angekündigt. Anlass war die MTV-Trash-Serie "Popetown", bei der ein infantiler Papst von drei kriminellen Kardinälen gesteuert wird. Das Erzbistum München versuchte, die Ausstrahlung unter Berufung auf Paragraph 166 zu stoppen. Das Landgericht München lehnte ab: Der "öffentliche Frieden" sei nicht gefährdet.

Seit 1969 bestraft Paragraph 166 nicht mehr die Gotteslästerung, sondern nur noch die Gefährdung des öffentlichen Friedens. Dies komme einer "Aufforderung zur Geltendmachung des Faustrechts" gleich, kritisiert Bayerns Justizministerium: Nur wer empört auf die Straße gehe, sei geschützt. Der Gesetzentwurf spricht es nicht offen aus, aber die Stoßrichtung ist klar: Duldsame Christen sollten genauso vor Herabwürdigung ihrer Religion geschützt werden, wie leicht erzürnbare Muslime.

Bayern will zwar am Rechtsgut des öffentlichen Friedens festhalten, aber im Gesetz klarstellen, dass dieser schneller gefährdet sein kann, als bisher von den Gerichten angenommen. So soll es reichen, dass ein Theaterstück oder eine Fernsehsendung das "Vertrauen der Betroffenen in die Achtung ihrer religiösen Überzeugung beeinträchtigen" kann oder dass "bei Dritten die Bereitschaft zu Intoleranz gegenüber dem Bekenntnis" gefördert werden könnte. Die Formulierung ist also denkbar weit.

Als Beispiel fällt Bayerns Justizministerium nur ein Fall ein: die Werbung zu "Popetown", nicht die Serie selbst. Auf Anzeigen war ein amüsierter Jesus vor dem Fernseher zu sehen, im Hintergrund das leere Kreuz. Der Text: "Lachen statt rumhängen". Damit werde "der christlichen Religion ihre Existenzberechtigung abgesprochen", sagte ein Ministeriumssprecher zur taz. Es gehe hier nicht um Kunst- oder Meinungsfreiheit, sondern um "rein kommerzielle Interessen".

Falls Bayerns Vorstoß im unionsdominierten Bundesrat eine Mehrheit findet, muss der Bundestag über das Vorhaben entscheiden.

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