Kommentar: Es geht ums Bürgerengagement

Das Urteil des Verfassungsgericht zur Kreisrefom in Mecklenburg-Vorpommern fordert die Bürger auf, an der Reform in den Kommunen mitzuwirken.

Das Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat die Kreisreform der alten SPD/PDS-Koalition annulliert. Die territoriale Reduktion auf fünf Großkreise, so das Gericht, mache es unmöglich, dass Bürger ehrenamtlich im Kreisrat und seinen Ausschüssen mitarbeiten könnten. Damit sei die bürgerschaftlich-demokratische Dimension der Selbstverwaltung vernachlässigt. Ein sympathisches Urteil. Doch es trägt nichts dazu bei, den Problemberg Kreisreform und Reform der funktionalen Verwaltung abzutragen

Nach übereinstimmenden Gutachten wird die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns weiterhin drastisch abnehmen, wobei die heutigen Landkreise des Bundeslandes bis 2020 zum Teil einen Rückgang von über 20 Prozent zu verkraften haben. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der Bevölkerung weiter an. Die Rückwirkungen auf die Finanzlage liegen auf der Hand und verschärfen sich noch, wenn der Solidaritätspakt 2 ausläuft. Es führt deshalb kein Weg daran vorbei, den Verwaltungsaufwand auf der Regierungsebene und bei den Kreisen (Mecklenburg-Vorpommern hat ein zweistufiges Verwaltungssystem) zu vermindern.

Wer die Selbstverwaltung und das bürgerschaftliche Engagement stärken will, muss sich auf die Kommunen konzentrieren. Weshalb die Kreisreform nur gelingen kann, wenn in ihrer Folge die Gemeinden finanziell so ausgestattet werden, dass sie selbstständige Entscheidungen treffen können. Also sollten Kompetenzen und Finanzmittel von der Landes- auf die Kreisebene verlagert werden, samt Auflösung der unteren Landesbehörden und Verlagerung von Kompetenzen von der Kreis- auf die Gemeindeebene. Hier wäre das Studium des finnischen Beispiels anregend.

Auch bei dem Finanzausgleich auf Landesebene ist es notwendig, die begünstigten Kommunen von Auflagen und Festlegungen zu entlasten, ihnen also einen größeren Spielraum für selbstständige finanzielle Entscheidungen einzuräumen. Eine Kreisreform, die die neuen Kreisbehörden finanziell kräftig ausstattet und die Kosten auf die Gemeindemitglieder abschiebt, hätte nichts mit der vom Gericht angemahnten "bürgerschaftlich-demokratischen Dimension" zu tun.

Das Urteil des Verfassungsgerichts in Greifswald muss deshalb so verstanden werden, dass es die Bürger dazu auffordert, an der Reform in den Kommunen mitzuwirken. Zudem ist es ein Einspruch gegen ein technokratisches Verfahren, das nur Sachverständige und Interessengruppen einbezieht. In Schleswig-Holstein und in Sachsen, wo Kreisreformen unmittelbar anstehen, werden die Landesregierungen gut daran tun, auf das Signal aus Greifswald zu hören.

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