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  • 06.12.2007

"Strukturelle Überforderung]]>

www.sozialticker .com). Allein für diese Woche listet der Verein 25 relevante Entscheidungen auf. Doch die juristischen Verwicklungen zum Thema "Bedarf" sind nur eine Bruchstelle der Hartz-IV-Problematik. Die zweite Bruchstelle liegt schon im Vorfeld der Gerichte, bei den Jobcentern. Denn auch dort sind die gesetzlichen Regelungen nur störungsreich umzusetzen. "Hartz IV ist eine strukturelle Überforderung der Behörden", sagt Kanert. So seien etwa die einzelnen Berechnungsregelungen zu Nebeneinkommen, die die Jobcenter vornehmen müssen, "kompliziert wie das Steuerrecht".]]>

"Schlechtes Gesetz"]]>


Arbeitslosengeld II stellen, bekommen nach Bearbeitung des Antrags einen Bescheid vom Jobcenter. Wenn ihnen dieser Bescheid unzutreffend erscheint, kann ein Antragsteller Widerspruch einlegen. Dazu erhält er dann einen Widerspruchsbescheid von der Arbeitsagentur. Ist er immer noch dagegen, kann er beim örtlichen Sozialgericht Klage einreichen oder einen Antrag auf ein Eilverfahren stellen, etwa wenn eine Räumungsklage droht, weil die Mittel für eine Mietzahlung fehlen. Die Klage kann schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim Sozialgericht abgegeben werden. Sie ist in der Regel kostenlos. Will sich der oder die Betroffene einen Anwalt nehmen, kann er oder sie Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen. Dafür muss die Klage gewisse Erfolgsaussichten haben. Nicht in allen Fällen kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. In der überwiegenden Zahl der Verfahren wegen Hartz IV gibt es auch kein Urteil des Gerichts im juristischen Sinne, sondern die Antragsgegner akzeptieren einen Lösungsvorschlag des Richters, der nach Erläuterung der Rechtslage erfolgt. BD]]>