Neues Unterhaltsrecht: Mütter müssen nicht mehr heiraten

Die Koalition will künftig allen Kindern die gleichen Ansprüche auf Unterhalt gewähren, egal ob sie aus einer Ehe stammen oder nicht.

Erstfamilie? Zweitfamilie? Künftig soll das egal sein. Bild: dpa

Das neue Unterhaltsrecht, das Kinder und Partner aus zweiter Partnerschaft besser stellt, ist beschlossene Sache. Union und SPD haben sich laut den Angaben der Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf eine Neuordnung geeinigt.

Demnach sollen alle Kinder im Fall einer Scheidung den gleichen Unterhalt bekommen, gleich ob sie aus erster Ehe oder einer neuen Verbindung stammen. Auf der zweiten Stufe stehen dann gleichrangig die Exgattin, wenn diese Kinder betreut oder lange verheiratet war, und die neue Partnerin, wenn diese ein Kind versorgt. Dies gilt auch, wenn die neue Lebensgefährtin nicht verheiratet ist. "Mit dieser Reform gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik", sagte Zypries gestern. Vom neuen Unterhaltsrecht profitierten vor allem die Kinder, unabhängig davon, aus welcher Verbindung sie stammen. "Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten haben", sagte Zypries.

Nach bisheriger Rechtslage stehen im Falle einer Scheidung die Exfrau und alle minderjährigen Kinder an erster Stelle beim Unterhalt. Erst danach wird die neue Ehefrau versorgt, sofern sie nicht erwerbstätig ist. Die unverheiratete Geliebte stand noch niedriger in der Rangfolge. In der Praxis war bei einem Durchschnittseinkommen des Mannes oft kaum Geld übrig für die neue Familie.

Laut Gesetzentwurf werden auch bei der Dauer des Unterhalts sowohl geschiedene als auch verheiratete und nichtverheiratete Mütter künftig gleichbehandelt: "Betreuung ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen", heißt es vom Bundesjustizministerium. Eine Verlängerung sei möglich, wenn dies "der Billigkeit entspreche".

Das neue Recht "stärkt die Zweitfamilie", lobte Rüdiger Meyer-Spellbrink, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Väteraufbruch, im Gespräch mit der taz. Dadurch, dass Väter erst Unterhalt für ihre Kinder leisten müssten und nicht zuerst für die Exfrau, "wird die Motivation der Väter zu zahlen gestärkt", meinte Meyer-Spellbrink. Es sei zu begrüßen, dass die "materielle Eigenverantwortung" der Partner und Partnerinnen gefördert werde.

Kritischer sieht Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, die neue Regelung. Diese begünstige vor allem "die serielle Monogamie des Mannes". Die Regelung sei ein Einschnitt für alle Frauen, die sich in ihrer materiellen Absicherung für lange Zeit auf die Ehe verlassen hätten. Komme es zur Scheidung und gründe der Mann eine zweite Familie, dann reiche in der Regel ein Durchschnittseinkommen "nicht für alle zum Leben". Für die geschiedenen Exfrauen, die nun auf der zweiten Stufe des Unterhalts stehen, bleibe dann zu wenig.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, begrüßte die Einigung. Eine verantwortungsvolle Familienrechtspolitik müsse sich "den gesellschaftlichen Veränderungen" stellen. 30 Prozent der Kinder werden nicht ehelich geboren.

Das Gesetz zur Reform des Unterhaltsrecht soll in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten werden und zu Beginn kommenden Jahres in Kraft treten.

Die neuen Vorschriften sollen laut Justizministerium grundsätzlich auch für "Altfälle", also bereits geschiedene Ehen, gelten. Jedoch müsse dies den Betroffenen unter Berücksichtigung ihres Vertrauens "zumutbar" sein. Was zumutbar sei, müssten dann die Gerichte entscheiden, sagte Wagner.

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