Kein Besuchszwang für Väter: "Umgang hilft dem Kind"

Bundesverfassungsgericht und Justizministerin wollen nicht nur den Besuchszwang verbieten - sondern auch Väter stützen, die ihre Kinder nicht sehen dürfen.

FREIBURG taz Dass ein Vater verklagt wird, weil er sein Kind nicht sehen will, ist zwar kein Einzelfall, aber doch eine Ausnahme. Viel häufiger kommt es vor, dass ein geschiedener oder nichtehelicher Vater sein Umgangsrecht wahrnehmen will, die Mutter dies aber verhindert.

Auch für solche Väter enthält das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts wichtige Argumente. Für Elternteile, die nicht die tägliche Sorge für das Kind übernommen haben, stelle ein gelegentlicher Umgang die "wesentliche Grundlage" dar, ihr Elternrecht überhaupt ausüben zu können. Nur so könnten sie an der Entwicklung des Kindes teilhaben.

Auch dem Kind komme es grundsätzlich zugute, wenn es sowohl mit Mutter als auch Vater Umgang haben könne. "In der Kommunikation mit seinen Eltern kann das Kind Zuneigung erfahren, von diesen lernen und Impulse wie Ratschläge erhalten, was ihm Orientierung gibt und ihm dazu verhilft, sich zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln", erklärten gestern die Verfassungsrichter.

Der Väteraufbruch für Kinder hat das Potenzial des Urteils erkannt: "Für umgangsberechtigte Elternteile, die ihre Umgangspflicht wahrnehmen wollen, bedeutet das Urteil eine nachdrückliche Stärkung", betonte Ulrich Müller vom Vorstand des Vereins, der vor allem Väter vertritt, die um ihr Umgangsrecht kämpfen.

Unterstützung wird es bald auch durch den Gesetzgeber geben. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verhängung von Ordnungsgeld erlaubt, wenn gerichtliche Umgangsentscheidungen missachtet werden. Lässt zum Beispiel eine Mutter das Kind absprachewidrig nicht über Ostern zum getrennt lebenden Vater gehen, dann könnte ein Gericht nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro verhängen. Die bisher schon mögliche Verhängung von Zwangsgeld lief meist ins Leere, weil der Zwang sich auf ein noch mögliches Ziel richten muss - im Klartext: Nach Ostern konnte das Ostertreffen nicht mehr per Zwangsgeld erzwungen werden. Zypries verspricht sich von der neuen Sanktionsmöglichkeit, dass sich Mütter künftig eher an Absprachen halten. C. RATH

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