Grottian muss U-Bahn fahren

Der emeritierte Politikprofessor und Politaktivist Peter Grottian ist am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten wegen Fahrerflucht zu einer Geldstrafe von 3.440 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Grottian hatte beim Ausparken seines BMW-Cabrio einen anderen Wagen leicht beschädigt und einen Zettel mit seinem Namen und seiner Telefonnummer an dessen Windschutzscheibe hinterlassen (taz berichtete). Der Amtsrichter belehrte den Mitbegründer des Berliner Sozialforums, dass dies nicht ausreichend sei. Er hätte vielmehr das Eintreffen des „Unfallgegners“ abwarten oder aber die Polizei verständigen müssen. Als strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Professor bereits wegen Fahrerflucht aktenkundig war. In dem zurückliegenden Fall hatte Grottian ein anderes Auto zugeparkt. TAZ