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GÖTTINGEN taz
Entgegen der geltenden Rechtsprechung weist die Stadt Göttingen ihre Mitarbeiter an, vielen Erwerbslosen krankheitsbedingte Mehrkosten nicht auszuzahlen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 31. Januar entschieden, dass bei Diabetes und zwei weiteren Krankheiten für EmpfängerInnen von Sozialleistungen ein Mehrbedarf für Ernährung anzuerkennen sei.]]>
BENJAMIN LAUFER]]>