Rückkehr unmöglich

Roman Rust hat im Ausland geheiratet. Bevor seine Frau einreisen darf, soll er ihre einstige Abschiebung bezahlen

BERLIN taz ■ Mit einer Hochzeit hätte sich Roman Rust viel Ärger erspart. Statt zum Standesamt ging der Hannoveraner aber mit seiner albanischen Freundin zur Ausländerbehörde. „Ich hatte Angst vor der Ehe und wollte fragen, wie man ihr Aufenthaltsrecht verlängern kann, außer mit Heirat.“ Doch die Behörde hatte Rusts Freundin bereits einen Abschiebetermin gesetzt, Beamte legten der jungen Frau sofort Handschellen an. Wenige Tage später wurde sie ins Kosovo abgeschoben. Rust flog hinterher, heiratete am 5. September in Mitrovice doch noch und beantragte Familienzusammenführung. Der Ärger ging weiter.

„Die Ausländerbehörde teilte mir mit, ich solle die Kosten der Abschiebung bezahlen. Dann werde man prüfen, wann meine Frau wieder einreisen darf.“ Rust soll 6467,79 Mark erstatten. Die hat er nicht. Dass einst Abgeschobene erst ihre Ausweisung bezahlen müssen, bevor die Familienzusammenführung genehmigt wird, verstößt nach Ansicht der PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke gegen das Grundrecht auf Familie. „Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch Personen, die nicht über ausreichende Finanzmittel verfügen, dieses Recht ausüben können“, fragte sie das Bundesinnenmiministerium.

In dieser Woche kam die Antwort: Die Behörden könnten prüfen, ob „angemessene Ratenzahlungen“ möglich sind. Finanzielle Erwägungen allein würden die Ablehnung der Wiedereinreise nicht tragen. „Das mag in der Theorie stimmen. Praktisch habe ich es bisher in keinem Fall erlebt“, sagt Hiltrud Stöcker-Zafari, Beraterin beim Verband für binationale Partnerschaften. In ihrer Geschäftsstelle sind allein im vergangenen Jahr etwa 80 telefonische Hilfesuche zu ähnlichen Fällen eingegangen.

Roman Rust hat inzwischen tatsächlich eine Ratenzahlung vereinbaren können. Die Rechnung findet er trotzdem zu hoch. „Es waren 56 Beamte, ein Sanitäter und ein Arzt im Flugzeug, um die Abschiebung von 20 Personen zu gewährleisten“, sagt die Sprecherin der Bezirksregierung Hannover. Die Kosten seien auf die 20 Abschiebehäftlinge aufgeteilt worden.

Rust hat Beschwerde eingelegt. Dem Afrikaner Antonio (Name geändert) würden selbst Ratenzahlungen wenig nützen. Über 30.000 Mark haben ein halbes Jahr Abschiebhaft und der Rückflug ins Herkunftsland gekostet. Der ehemalige DDR-Gastarbeiter kam nach seiner Abschiebung wieder. Seit Monaten lebt er unerlaubt und verliebt in Deutschland. Der Verein „Asyl in der Kirche“ aus Berlin sammelt nun Geld für seine Abschieberechnung.

Grundsätzlich gilt für Abgeschobene eine lebenslange Einreisesperre für Deutschland. Die Behörden können für Ehepartner von Deutschen diese Sperre befristen. „Auf wie viele Jahre, entscheiden die Beamten individuell“, sagt Stöcker-Zafari. Mal werde sie gleich nach der Heirat aufgehoben, mal auf drei Jahre befristet. Sie hofft, dass möglichst bald eine EU-Richtlinie die Familienzusammenführung vereinfacht. Den Verdacht, binationale Partnerschaften seien Zweckehen, um ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen, findet sie absurd. Das Ausländeramt schaue noch zwei Jahre, ob das Paar wirklich zusammenlebt, bevor es nach dem dritten Jahr die befristete Aufenthaltserlaubnis in eine unbefristete umwandelt. „Aber auch diese Überprüfungen sind Quatsch. Ein demokratischer Staat muss es aushalten, dass einige wenige seine Toleranz ausnutzen.“ RALF GEISSLER