DVU darf nicht mehr mit Rau-Tochter werben

Gericht untersagt Rechtsextremen, Zitate von Anna Rau zu verwenden. Auch Kanzler Schröder will vor „Vereinnahmung“ geschützt werden

FREIBURG taz ■ Anna Rau, die Tochter des Bundespräsidenten, hat sich erfolgreich gegen die DVU gewehrt. Gestern erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Rechtsradikalen. Danach müssen diese im Hamburger Bürgerschaftswahrwahlkampf auf Zitate der Rau-Tochter verzichten.

„Wenn man von einem besoffenen Ausländer angemacht wird und man dann zurückblafft, heißt es sofort: Du bist rechtsradikal“, beschwerte sich Anna Rau in einem Vater-Tochter-Gespräch, das die Zeitschrift Max im April dokumentierte. Außerdem kritisierte die 17-jährige damals, der Holocaust werde in der Schule „einfach zu viel“ thematisiert. Diese Äußerungen benutzte die DVU in einem Fernsehspot – mit dem Kommentar: „Danke Anna, das musste mal gesagt werden.“

Anna Raus Anwalt verlangte daraufhin von der DVU, die Nutzung dieser Zitate zu unterlassen. Eine Privatperson müsse sich nicht zum Werbeobjekt einer Partei machen lassen, argumentierte der Anwalt. Außerdem werde durch den Einsatz einer weiblichen Stimme der Eindruck erweckt, dass Anna Rau selbst in dem TV-Spot spreche. Die DVU zeigte sich im Vorfeld zwar kompromissbereit und bot den Einsatz eines männlichen Sprechers an, wollte auf die Zitate selbst aber nicht verzichten. Jetzt hat die DVU das Verbot schriftlich. Die DVU will jedoch auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen, sagte gestern ein Sprecher.

Auf einen ähnlichen Erfolg wie Anna Rau hofft nun auch Bundeskanzler Gerhard Schröder, der in der DVU-Wahlwerbung mit einem berüchtigten Spruch aus dem Jahr 1997 zitiert wird. „Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: Raus, und zwar schnell.“ Ein Sprecher fährt dann fort: „So denkt die große Mehrheit. Auch in Hamburg. Doch jetzt herrschende Politbosse tun das Gegenteil.“

Schröders Anwalt Michael Nesselhauf hat gestern beim Landgericht Hamburg ebenfalls eine einstweilige Verfügung beantragt. Es verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht des Kanzlers, wenn er von der DVU als „Werbeträger instrumentalisiert“ und „als Gesinnungsgenosse“ hingestellt werde. Der Anwalt betont weiter, dass Schröder mit den Zielen der DVU „nicht übereinstimmt“.

Es wäre allerdings bemerkenswert, wenn Schröder mit diesem Antrag Erfolg hätte. Zum einen ist er keine Privatperson wie Anna Rau. Zum anderen wird der Kanzler in dem TV-Spot nicht wirklich vereinnahmt, sondern eher an ein „Versprechen“ erinnert, das er nach Ansicht der DVU nicht gehalten hat. Gerade bei der Reglementierung von Wahlwerbung legen die Gerichte sehr hohe Hürden an.

Doch unabhängig davon, wie die Gerichte letztlich entscheiden, ist die Strategie der DVU auch diesmal wieder aufgegangen. Indem sie Zitate von Politikern, Showstars (die Fantastischen Vier) und aus der Unternehmenswerbung (Esso) benutzt, provoziert sie Rechtstreitigkeiten und kommt damit in die Medien. Die Gerichtsentscheidungen selbst sind für die DVU vermutlich zweitrangig.

CHRISTIAN RATH