Verfahren gegen Vertriebenen-Chef

Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen Paul Latussek wegen Volksverhetzung. Er will Amt nicht abgeben

ERFURT dpa ■ Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen den Thüringer Landeschef des Bundes der Vertriebenen (BDV), Paul Latussek, eingeleitet. Vorprüfungen hätten einen Anfangsverdacht ergeben, sagte ein Sprecher der Behörde gestern. Grund seien Äußerungen von Latussek auf einem Verbandstag am Freitag in Arnstadt. Dort hatte er im Zusammenhang mit der Zahl der Opfer in Auschwitz von einer Lüge gesprochen.

Latussek schloss trotz bundesweiter Kritik seinen Rücktritt als Landeschef aus und verteidigte seine Äußerungen. Die Landesregierung bekräftigte, Latussek sei kein Gesprächspartner mehr für sie. Der BdV-Bundesverband distanzierte sich scharf von dem Landeschef und drohte ihm mit Konsequenzen.

Latussek hatte beim Vertriebenentag gesagt, „in Auschwitz gab es keine sechs Millionen Opfer, sondern – wie ich in Polen erfahren habe – sind 930.000 nachgewiesen“. Trotz dieser Äußerung war Latussek auf dem Verbandstag ohne Gegenkandidaten mit 97,4 Prozent der 230 Delegiertenstimmen wiedergewählt worden.

Latussek sagte, er betrachte dies nicht als Verharmlosung der NS-Verbrechen. Laut Staatsanwalt sieht das Strafrecht für das Leugnen, Verharmlosen und Relativieren von NS-Gräueltaten bis zu fünf Jahren Haft vor. Ein Sprecher des Landessozialministeriums sagte, seine Probleme müsse der Verband selbst klären. Die Landesförderung für den Thüringer Vertriebenen-Verband von jährlich rund 500.000 Mark sei von dem Vorgang aber unberührt.