Keine Panik bei Bankpleite

Nach einer Bankinsolvenz sind Kunden weitgehend geschützt. Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen sind Eigentum des Anlegers und werden von der Bank lediglich verwahrt. Das Depot wird übertragen

Bankpleiten sind in Deutschland selten, aber nicht unmöglich. Die Bankgesellschaft Berlin schlitterte an der Katastrophe noch einmal knapp vorbei. Alle Hebel wurden in Bewegung gesetzt, um das in die Krise geratene Unternehmen zu retten.

Auch die bedrohliche Schieflage der traditionsreichen fränkischen Schmidt-Bank wurde noch vor Jahresende abgewendet. Eine Auffanggesellschaft aus vier Großbanken und der Bayrischen Landesbank übernahm die Mehrheitsanteile der Bank. Unsicher ist allerdings die Zukunft der am Neuen Markt notierten Onlinebank Consors AG. Tief in den roten Zahlen, sucht der Discountbroker nun nach einem Käufer.

Sollte dennoch der Insolvenzfall eintreten, besteht kein Grund zur Panik. Die Guthaben von Sparern in Deutschland sind gut abgesichert. Weltweit als vorbildlich gelten die Sicherungssysteme der deutschen Kreditwirtschaft.

Banken-Bundesverband

Der so genannte Feuerwehrfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) garantiert den meisten Kunden einer Privatbank in Deutschland die vollständige Entschädigung für ihrer Guthaben. Nach einer der größten und spektakulärsten Bankenkrisen der Nachkriegszeit – dem Zusammenbruch der Herstatt-Bank im Jahre 1974 – schlossen sich viele private Banken freiwillig zusammen und gründeten den Einlagensicherungsfonds. Durch dieses System ist das Guthaben eines jeden Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des Eigenkapitals einer Bank gesichert. Selbst bei kleineren Geldhäusern mit einem Eigenkapital von 5 Millionen Euro sind mithin Guthaben von rund 1,5 Millionen Euro pro Kunde gedeckt. Die meisten Institute verfügen jedoch über ein deutlich höheres Eigenkapital.

Dem BdB sind neben den Großbanken Deutsche Bank, Hypovereinsbank, Dresdner Bank und Commerzbank rund 260 Kreditinstitute angeschlossen, darunter auch viele ausländische Banken.

Gerät eine Sparkasse oder eine Landesbank in die Schieflage, haftet im Ernstfall die öffentliche Hand. Im Vorfeld jedoch greifen institutseigene Sicherungssysteme. Das Defizit einer Sparkasse wird zunächst vom regionalen Sparkassenverband aufgefangen. Sollten die Mittel erschöpft sein, stehen das Gesamtvolumen des überregionalen Stützungsfonds sowie die Sicherungsreserven der Landesbanken und Girozentralen zur Verfügung. Sollten alle Rettungsbemühungen versagen, springt im Insolvenzfall die Kommune oder das Bundesland ein. Seit Bestehen der Bundesrepublik ist diese „Gewährträgerhaftung“ jedoch noch nie in Anspruch genommen worden.

Wettbewerbsrechtlich ist die Haftungsgarantie des Staates seit langem umstritten. Die Europäische Bankenvereinigung hat in einer Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission geltend gemacht, durch die Gewährträgerschaft seien die öffentlichen Kreditinstitute gegenüber den privaten Banken wettbewerbsrechtlich im Vorteil. Dies verstoße gegen EU-Recht. In einem Kompromiss haben sich die Bundesregierung und die Kommission nunmehr darauf geeinigt, die Gewährträgerhaftung bis zum 18. Juli 2005 abzuschaffen.

Genossenschaftsbanken

Kunden einer Volks- oder Raiffeisenbank sind durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) geschützt. Gerät ein Institut in die Krise, springt der Verband ein. Ähnlich wie bei den Sparkassen verfolgt der Verband das Ziel, die angeschlossenen Institute vor der Insolvenz zu schützen. Seit mehr als 60 Jahren hat noch kein Kunde einer Genossenschaftsbank seine Ersparnisse verloren.

Mindestschutz

90 Prozent der Einlagen, maximal 20.000 Euro, gibt es in Deutschland pro Kunde bei einer Bankpleite auf jeden Fall zurück. Ehepaare mit Gemeinschaftskonto erhalten das Doppelte. Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Bank einem der in Deutschland historisch gewachsenen Sicherungssysteme angehört oder nicht. Der gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungsanspruch gilt in allen EU-Ländern und wird in Deutschland durch die Zwangsmitgliedschaft aller Institute in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gesichert. In einigen EU-Ländern gibt es noch höhere Sicherungsgrenzen.

Entschädigung

Ist eine Bank pleite, verhängt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über das Institut. Die Kunden werden vom BdB und der EdB angeschrieben und aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. In den bislang vom BdB abgewickelten Fällen konnte die Entschädigung innerhalb von drei Monaten ausgezahlt werden.

Zu den geschützten Einlagen gehören Girokonten, Sparbücher und -briefe, Tages- und Festgeldkonten. Nicht gesichert sind Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen oder Inhabereinlagenzertifikate.

Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen sind Eigentum des Kunden. Sie werden von der Bank lediglich verwahrt. Nach einer Bankpleite wird das Depot auf ein neues Institut übertragen. Die Abwicklung kann tagelang dauern. Kommt es in dieser Zeit zu Kursverlusten, hat der Anleger Pech. SIMONE WEIDNER