Die Parole heißt „Ausländer raus!“

Die dänische Regierung verschärft das Ausländerrecht. So wird der Familiennachzug erschwert, die Abschiebung erleichtert. Dem Reformeifer der Regierung fällt auch gleich noch ein Menschenrechtszentrum zum Opfer – trotz scharfer Kritik der UNO

von REINHARD WOLFF

Durchgreifende Verschärfungen des Ausländerrechts verkündete gestern die seit vergangenem Dezember amtierende dänische Regierung unter Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen. Die Familiennachzugsregelungen sollen massiv eingeschränkt und soziale Leistungen für AusländerInnen weiter zusammengestrichen werden. Der Rechtsschutz für Flüchtlinge verschwindet nahezu vollständig.

Die Gesetzesänderungen, die laut Integrationsminister Bertel Haader nur ein Anfang sein sollen, beinhalten die Anhebung der Altersgrenze für Familiennachzug von jetzt 18 auf 24 Jahre. Angesichts des in vielen Kulturkreisen relativ niedrigen Hochzeitsalters hofft die Regierung, einen Großteil der Familiennachzugsfälle wegen Verheiratung mit Ehepartnern aus der alten Heimat vermeiden zu können. Außerdem wird eine Obergrenze für Familiennachzug bei 60 Jahren gezogen, was den Nachzug von Eltern stoppen soll. Für alle Nachzugsfälle muss der jeweilige Ehepartner bzw. die jeweilige Familie nachweisen, dass die Versorgung gesichert ist.

Wer einen in Dänemark lebenden Ehepartner vor Ablauf von 7 Jahren verlässt, wird ausgewiesen. Die Segnungen des dänischen Sozialsystems sollen AusländerInnen erst nach einem Aufenthalt von 7 Jahren „verdient haben“. Für die, die nicht ohne Sozialhilfe leben können, soll es erleichterte Ausweisungsmöglichkeiten geben. Anerkannte Asylsuchende erhalten nach 7 – bislang 3 – Jahren Aufenthalt ein dauerndes Bleiberecht. Dieses kann widerrufen werden, sobald sie in ihre alte Heimat reisen.

Asylsuchende, die abgelehnt wurden, sollen innerhalb eines Tages abgeschoben werden – jetzt sind es 15 Tage – ohne Rücksicht darauf, ob eine juristische Instanz über mögliche Klagen entschieden hat. Der Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft wird erschwert. Auf einem Gebiet wird es eine Lockerung der Zuzugsmöglichkeiten geben: Kopenhagen führt ein „Green Card“-System ein für AusländerInnen, deren Kompetenz dänische Firmen benötigen.Neben der Verschärfung des Ausländerrechts schließt die Regierung Institutionen, die sich bislang mit Flüchtlingshilfe, Dritte-Welt-Problemen und Menschenrechtsverletzungen beschäftigt haben, oder streicht solchen Organisationen die staatlichen Zuschüsse. Was die Regierung als „Wohlstand statt Bürokratie“ verkauft, bezeichnen KritikerInnen als nahezu beispiellosen Versuch einer „kleinbürgerlichen Kulturrevolution“. So wird eine Institution geschlossen, die den Ruf Dänemarks als Speerspitze im Kampf für Menschenrechte begründete, das „Internationale Menschenrechtszentrum“. In einem Brief an Ministerpräsident Rasmussen kritisierte UN-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson diese Maßnahme: „Sie wird vermutlich von weniger demokratischen Regierungen in anderen Teilen der Welt als willkommener Anlass genommen werden, die Menschenrechtsarbeit zu erschweren.“