Skins nach brutaler Attacke freigelassen

Rechte hetzen Kampfhund auf Äthiopier. Bundesgrenzschutz nimmt nur Personalien auf. Verhaftung erst nach Wochen

HALLE taz ■ Zwei betrunkene Skinheads haben in einem Zug in Sachsen-Anhalt ihren Kampfhund auf einen Asylbewerber gehetzt und ihn verprügelt. Kurz nach dem brutalen Überfall wurden die Täter vom Bundesgrenzschutz festgenommen, gleich danach aber wieder freigelassen. Erst zwei Wochen später kamen sie in Untersuchungshaft.

Wie die Staatsanwaltschaft Halle gestern mitteilte, ereignete sich der Angriff im Regionalzug von Halle nach Eisenach am Abend des 31. Januar. Der 31-jährige Asylbewerber wollte kurz nach der Abfahrt in Halle auf die Toilette gehen. Nach Zeugenaussagen wurde er plötzlich von zwei betrunkenen Skinheads, Yves M. (21) aus Weißenfels und Tino K. (22) aus Rottenburg a.d. Laaber (Bayern), angepöbelt. Die beiden beschimpften ihn als „Nigger“ und „Motherfucker“.

Als der Äthiopier wegrennen wollte, zog einer der beiden Angreifer ein Butterfly-Messer und rief: „Maulkorb ab, jetzt geht es los!“ Der andere hetzte seinen 20 Kilo schweren Kampfhund auf das Opfer. Der Hund sprang sein Opfer an und riss es zu Boden. Während sich das Tier in seinem Unterschenkel verbiss, schlugen die Skins das Opfer und traten ihm auf den Kopf. Als einer der beiden sein Messer fallen ließ, griff der Verletzte danach – erst jetzt ließen Yves M. und Tino K. von ihm ab.

Ein Schaffner rief über Funk den Bundesgrenzschutz (BGS) und ließ den Zug in Halle-Ammendorf stoppen, wo die Skins festgenommen wurden. Der Äthiopier wurde ins Krankenhaus gebracht und wegen schwerer Bissverletzungen behandelt.

Der Bundesgrenzschutz (BGS) nahm die Personalien der Täter auf und führte einen Alkoholtest durch, der Werte von rund 1,6 Promille ergab.

Unverständlich ist, warum die Täter dann unbehelligt wieder nach Hause fahren durften. Erst eine Woche später, am 8. Februar, wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft Halle weitergeleitet. Diese reagierte schnell und ließ die beiden Täter am 12. und 16. Februar verhaften. Die Staatsanwaltschaft bedauert die Verzögerung. „Der BGS hat die Tragweite des Sachverhalts nicht richtig eingeschätzt“, sagte ein Sprecher gestern zur taz.

Beide Männer sind bereits aus der rechtsextremen Szene bekannt. Einer von ihnen wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt – die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der andere ist ebenfalls wegen Körperverletzungs- und Propagandadelikten auffällig geworden. NICOLE JANZ