: Ausnahme nur für „Schlüsselkräfte“
Die Ausländerpolitik Österreichs ist in den vergangenen Jahren restriktiver geworden. Das äußert sich unter anderem darin, dass Ausländer aus weniger Ländern ohne Visum ins Land gelassen werden und seltener Aufenthaltsgenehmigungen vergeben und Einbürgerungsanträge zugelassen werden.
Einwanderungsgesetz? Österreich begreift sich nicht als Einwanderungsland, das „Fremdengesetz“ regelt Zuwanderung.
Flüchtlingsschutz: Es gilt die Genfer Flüchtlingskonvention. Der Zugang über die Botschaften ist seit Anfang 2002 verwehrt, so dass die illegale Einreise als einzige Möglichkeit bleibt.
Arbeitsmigration: Das Anfang März vorgestellte Integrationspaket der Regierung sieht vor, dass Arbeitsgenehmigungen für maximal ein Jahr vergeben werden, es sei denn, der Einwanderer verdient als „Schlüsselkraft“ monatlich mehr als 1.962 Euro. Die Zuwanderungsquote sieht vor, dass zusätzlich zu 8.000 Saisonkräften und 7.000 Erntehelfern 2.400 Schlüsselkräfte jährlich einwandern dürfen.
Nachzugsalter: 18 Jahre. Der Nachzug unterliegt einer Quote.
Integration: Das „Integrationspaket“ der Regierung sieht vor, dass Ausländer, die seit 1998 eingereist sind, mindestens 100 Stunden Sprachkurs absolvieren müssen. Die Hälfte der Kosten sollen der Staat oder der Arbeitgeber übernehmen. Wer die Prüfung nicht schafft, soll 100 Euro Strafe zahlen und für den nächsten Kurs nur 25 Prozent Zuschuss bekommen, beim zweiten Scheitern soll die Strafe 200 Euro betragen und der Zuschuss zum Sprachkurs entfallen. Nach vier Jahre ohne erfolgreiche Prüfung kann abgeschoben werden.
Einbürgerung: Nach mindestens acht Jahren Aufenthalt kann man sich einbürgern lassen. Doppelte Staatsbürgerschaft ist nur bis 18 Jahre möglich.
Politische Debatte: Im Wahlkampf plädierten fast alle Parteien für eine Beschränkung der Zuwanderung und argumentierten unter anderem mit der Gefahr der Arbeitslosigkeit. Einzig die Grünen forderten ein Bekenntnis zum Einwanderungsland.
RALF LEONHARD
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