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Sonderausweis mit Fingerabdruck

Die Ausländerpolitik in Großbritannien ist seit den Anschlägen vom 11. September in den USA restriktiver geworden. So soll in dem Land, in dem bisher keinerlei Ausweispflicht herrschte, unter anderem ein Sonderausweis mit Fingerabdruck und Passfoto für AsylbewerberInnen eingeführt werden. Einwanderungsgesetz? Seit dem 11. November 1999 regelt das „Immigration and Asylum Act“ die Einwanderung. Im Februar 2002 wurde es reformiert.

Flüchtlingsschutz: Asyl wird aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Über den Antrag wird innerhalb von vier Wochen entschieden, während deren der Asylbewerber eingesperrt werden darf und lediglich Anspruch auf Lebensmittelgutscheine sowie 10 britische Pfund pro Woche hat.

Arbeitsmigration: Für Ausbildung, Erfahrung und bisherige Position gibt es Punkte, nach denen Arbeitserlaubnisse vergeben werden – allerdings nur für Branchen, in denen Mangel an Arbeitskräften herrscht. Die Mindestpunktzahl beträgt 75; wer zum Beispiel 250.000 Pfund mitbringt, hat bereits 50 Punkte sicher.

Nachzugsalter: 18 Jahre, in Ausnahmefällen höher.

Integration: Es gibt keine staatlich finanzierten Integrations- oder Sprachkurse. Es ist daher den Zuwanderern überlassen, ob sie Englisch lernen.

Einbürgerung: Voraussetzungen sind ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt, Volljährigkeit, ausreichende Sprachkenntnisse und ein „guter Leumund“. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt.

Politische Debatte: Die konservativen Tories versuchten, mit den Themen Euro und Einwanderung bei der letzten Wahl in Großbritannien zu punkten, ihre engstirnige Anti-Einwanderungs-Politik traf jedoch kaum auf Resonanz. Die Rassendiskussion hat sich nach den Unruhen im vorigen Jahr zugespitzt, die beiden großen Parteien nehmen aber nur am Rande daran teil.

RALF SOTSCHECK

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