: Klarstellung zu Fristen im HRG
BERLIN dpa ■ Im Streit über die Fristverträge für wissenschaftliche Nachwuchskräfte soll jetzt eine Klarstellung ins neue Hochschulrahmengesetz (HRG) aufgenommen werden. Bildungsministerin Bulmahn (SPD) wolle damit „ein positives Signal“ an jene jungen Wissenschaftler senden, „die auf Grund von Fehlinformationen und zum Teil unsachlicher Diskussionen in den letzten Monaten verunsichert worden sind“. „Jeder, der seine Promotion oder Habilitation nach dem alten Gesetz begonnen hat, kann sie auch in angemessener Zeit zu Ende führen.“ Eine Stichtagsregelung werde klarstellen, dass wissenschaftliche Mitarbeiter weiter mindestens bis zum 28. Februar 2005 befristet beschäftigt werden können.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen