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Wehrpflicht mit Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungsgericht will politischer Entscheidung des Gesetzgebers nicht vorgreifen. Formale Begründung

BERLIN taz ■ Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass die Wehrpflicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Ein Beschluss war notwendig geworden, weil das Landgericht Potsdam die Wehrpflicht für verfassungswidrig erklären lassen wollte. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts beschränkte sich allerdings auf die formaljuristische Beurteilung. Das Potsdamer Gericht habe seine Entscheidung gegen die Wehrpflicht nicht korrekt begründet. Das Verfassungsgericht lehnte es damit ab, der politischen Entscheidung des Gesetzgebers vorzugreifen. Ganz im Gegenteil wird betont, dass Bundestag und Bundesrat „nach politischen Erwägungen in eigener Verantwortung“ beschließen müssten. Aussagen zur Wehrgerechtigkeit machte das Gericht nicht.

Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) sah das Urteil als Bestätigung seiner Position pro Wehrpflicht. Die Minderheit der Kritiker innerhalb der SPD rührte sich gestern nicht – mit Ausnahme der Jusos. Ähnlich war die Gefechtslage in der CDU: Der Verteidigungspolitische Sprecher Paul Breuer hält den Richterspruch für eine „Bauchlandung erster Klasse für alle Gegner der Wehrpflicht“.

HANNES KOCH

brennpunkt SEITE 4, meinung SEITE 12

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