Aktion 18: Kunst oder Hetze?

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Theaterprovokateur Christoph Schlingensief

DÜSSELDORF dpa ■ Gegen den Theaterprovokateur Christoph Schlingensief wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung und anderer möglicher Straftaten ermittelt. Bei dem Internet-Auftritt von Schlingensiefs Möllemann-kritischer „Aktion 18“ habe sich der Anfangsverdacht auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organe erhärtet, sagte der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Mocken, gestern.

Auf seiner Internetseite hatte der Regisseur unter anderem dazu aufgefordert: „Werden Sie Selbstmordattentäter.“ Dies sei eine „absolute Unverschämtheit“, sagte Mocken. Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen FDP-Vorsitzenden Jürgen Möllemann muss auch die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen eines Offizialdeliktes gegen Schlingensief ermitteln. Im dortigen Theater hatte Schlingensief bei einer Darbietung der „Aktion 18“ auf einem Foto des Politikers herumgetrampelt, diesem mit einer Bohrmaschine zugesetzt und „Tötet Möllemann“ gerufen. Damit habe er zu einer Straftat aufgerufen, so Möllemann. Die verfassungsrechtliche Grenze der Kunstfreiheit sei weit überschritten. Er fühle sich in seinen Rechten verletzt, so Möllemann. „Was daraus wird, wird sich zeigen.“

Schlingensief sagte gestern, er habe in Duisburg keinesfalls „Tötet Möllemann“ gerufen. „Da ist etwas gehört worden, was gar nicht da war“, sagte der Theatermann und verwies auf eine dramaturgische Pause zwischen den Wörtern. „Was ich auf der Bühne mache, steht im Kunstkontext.“ Den Vorwurf, sein Webauftritt sei volksverhetzend, konterte er mit der Aussage, wonach „alle Teile der Seite aus anderen Seiten zusammengestellt“ seien. Diese Originale würden von den Staatsanwaltschaften bislang jedoch nicht verfolgt.