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Dräger bleibt bei seinem Kurs

Senat beschließt Hochschulgesetz mit leichten Korrekturen. Minimale Gnadenfrist für Studis: Gebühren erst ab Sommer 2004. Es bleibt aber dabei: Externe Räte wählen Präsidenten und fällen strategische Entscheidungen. Exmatrikulationen möglich

von KAIJA KUTTER

Der Hamburger Senat hat gestern den Entwurf für das Hochschulmodernisierungsgesetz beschlossen, das im kommenden Frühjahr von der Bürgerschaft verabschiedet werden soll. Damit ist das Geheimnis gelüftet, wie ernst es Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) mit seiner Radikal-Reform ist: Ziemlich ernst.

Insgesamt hat Dräger am viel zitierten „Vorentwurf“, gegen den Studierende und Professoren Sturm liefen, 14 Punkte geändert. Langzeitstudierende erhalten eine minimale Gnadenfrist. Sie sollen erst ab Sommersemester 2004 die 500 Euro pro Semester Strafe zahlen. „Damit haben Studierende zwei Jahre Zeit, sich auf die Gebühren einzustellen“, sagte Dräger und zählte dabei das vergangene Semester noch mit. Auch sollen „Studienorganisationsmängel“ als „Härtefalltatbestand“ gelten. Dräger: „Wenn ein Seminar viermal nicht angeboten wurde, wäre das so ein Fall.“ Die komplizierte Frage, wie dies im Detail zu regeln ist, sollen die Hochschulen in ihren Satzungen regeln. Die Einführung eigener „Befreiungstatbestände“ wird ihnen aber ausdrücklich verwehrt.

Wie zu erwarten, hat der Senat auch die 500-Euro-Semestergebühr für nicht in Hamburg gemeldete Studierende beschlossen. Davon ausgenommen sind die Landkreise der Metropolregion Hamburg, zu denen aber beispielsweise Lübeck nicht zählt.

Hart geblieben ist Dräger, der sich für die „konstruktive und produktive Diskussion“ bedankte, bei der Zentralisierung der Hochschulstrukturen. Es bleibt dabei, dass künfig externe Hochschulräte, denen kein Mitglied der eigenen Hochschule angehören darf, den Präsidenten wählen und „strategische Entscheidungen“ fällen. Als Beispiel nannte Dräger hier „die Ressourcenverteilung zwischen den Fachbereichen“.

Ein paar Korrekturen hat es gegenüber dem Erstentwurf gegeben. So erhält der von den Unis selbst gewählte „Hochschulsenat“ das Recht, über „Grundordnung und Qualitätsbewertungsverfahren“ zu entscheiden, er darf „Stellung nehmen“ zu Strukturplänen und Gebührensatzungen und erhält ein „generelles Auskunftsrecht“ gegenüber dem Uni-Präsidium. Auch darf das Präsidium künftig den Wirtschaftsplan beschließen und nicht nicht – wie geplant – der externe Hochschulrat.

Insider werten diese Korrekturen indes als kleine Details, die die von Professoren befürchtete „Hierarchisierung der universitären Verwaltung“ nicht abwendet. So werden auch auf Fachbereichsebene die Leitungen künftig von oben besetzt.

Beibehalten wird auch die Erschwerung des Hochschulzugangs für Nichtabiturienten. Gegenwärtig ist hierfür eine dreijährige Berufstätigkeit oder eine Ausbildung nötig. Dräger wird das „oder“ durch ein „und“ ersetzen und dabei - das ist neu - Familienarbeit wie zwei Jahre Berufstätigkeit anrechnen.

Kaum beeindruckt hat Dräger die studentische Kritik an der Exmatrikulation: Der Passus, der bei „hochschulschädigendem Verhalten“ mit Rausschmiss droht, blieb unverändert.

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