Duldung und Demütigung

Ist der Islam tatsächlich eine so tolerante und friedfertige Religion, wie nach den Terroranschlägen vom 11. September allerorten behauptet wird? Geschichte und Gegenwart sprechen dagegen

von SIEGFRIED KOHLHAMMER

Nach den Massakern des 11. September 2001 beeilten sich führende westliche Staatsmänner, ihren verschreckten Bürgern zu versichern, dass die Terrorakte nichts mit dem Islam zu tun hätten – der Islam sei vielmehr eine tolerante, friedliebende Religion. Es scheint mir aus aktuellem Anlass sinnvoll, diese Beteuerungen einer „dogmatischen Islamophilie“ auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen, denn – wie der 11. September gezeigt hat – Illusionen zu hegen, kann nachteilige Folgen haben. Es ist jedoch auch nicht meine Absicht, gegen solides Beweismaterial zu behaupten, dass der Islam nie anders als intolerant war oder sein kann, sondern dass er wie alle nicht vom Gewaltmonopol eines säkularen Rechtsstaats gebändigten Religionen zu allem fähig ist.

Das Kronjuwel in der Schatzkammer islamischer Toleranz ist die Institution der Schutzbefohlenen (dhimma). Sie beruht auf Koranversen, auf Prophetenworten und -taten (hadith) und weiteren der über Jahrhunderte sich entwickelnden religiösen Rechtsbestimmungen, die Teil dessen sind, was der rechtgläubige Muslim zu tun und zu lassen hat. Die Institution der Dhimma wird als Vertrag interpretiert, der den unterworfenen Andersgläubigen Leben, Eigentum (einschließlich des Rechts, Handel und Gewerbe zu betreiben) sowie die Ausübung ihrer Religion und Selbstverwaltung gewährt gegen die Zahlung spezieller Kopf- und Landsteuern und weiterer Leistungen sowie der Loyalität gegenüber dem islamischen Staat. Das ist nicht wenig. Aber es ist weder spezifisch islamisch noch neu, noch besonders tolerant. Und es ist kein Vertrag.

Auch juristischen Laien ist bekannt, dass ein unter Gewaltandrohung zustande gekommener Vertrag null und nichtig ist – es ist kein Vertrag, sondern „ein Angebot, das man nicht ablehnen kann“, wie Don Corleone es formuliert hätte. Dass Gewaltandrohung zugrunde liegt, ergibt sich schon daraus, dass der so genannte Vertrag das Leben gewährt, das bei Nichteingehen auf das Vertragsangebot verloren ist. Unter anderem gegen die Zahlung von Schutzgeldern. „Schutzgelderpressung“ wäre insofern eine polemische, dem Sachverhalt aber angemessenere Bezeichnung als „Vertrag“.

Dass Gewalt drohte, daran besteht kein Zweifel: „Die Invasion des Nahen Ostens bedeutete keineswegs eine freudige, befreiende Erfahrung, sondern ging mit einem hohen Maß an Tod und Zerstörung einher. Die Bewohner derjenigen Städte, die im Sturm genommen worden waren, wurden entweder getötet oder in die Gefangenschaft verschleppt und verloren ihr Eigentum“, schreibt der US-amerikanische Professor für jüdische Geschichte Norman A. Stillman. Die britische Autorin Bat Ye’or stellt fest: „Die arabischen Eroberungen … waren begleitet von enormen Zerstörungen. Mehr noch als die christlichen Quellen beschreiben die muslimischen Chroniken die Plünderung und Einäscherung ganzer Städte und zahlloser Dörfer und die an der Bevölkerung begangenen Massaker, ihre Versklavung und Deportation.“

Bei dem Hamburger Orientalisten Albrecht Noth liest sich das so: „Nun hat natürlich die Vertragsbereitschaft der muslimischen Eroberer nicht ausgeschlossen, dass es im Verlauf der futuh (Eroberungen) auch immer wieder zu Kämpfen mit der jeweils einheimischen Bevölkerung gekommen ist. Die Muslime hatten ihre militärische Stärke, sei es in Gefechten, sei es bei der Belagerung von festen Plätzen, des Öfteren erst einmal zu demonstrieren, bevor ihre nichtmuslimischen Kontrahenten zu der Überzeugung kamen, dass eine vertragliche Einigung mit den Muslimen für sie die vorteilhafteste Lösung sei.“

An solchen Demonstrationen hatte es schon der Prophet bei zahlreichen Razzien, Belagerungen, Eroberungen und Vertreibungen nicht fehlen lassen (einschließlich der Folter), am eindringlichsten im Jahre 627 bei der Massakrierung der Juden vom Stamme Banu Qurayza. Sir William Muir, der bedeutendste britische Islamwissenschaftler des 19. Jahrhunderts, schreibt in The Life of Muhammad: „In der Nacht wurden quer über den Marktplatz der Stadt Gräben ausgehoben, groß genug, um die Leichen der Männer aufzunehmen. Am Morgen befahl Mohammed, der selber zu den Zuschauern der Tragödie gehörte, dass die männlichen Gefangenen in Gruppen von jeweils fünf oder sechs herbeigeführt werden sollten. Jede Gruppe hieß man dann in einer Reihe am Rande des Grabens niedersitzen, der bestimmt war, ihr Grab zu werden; dort wurden sie enthauptet und die Leichen hinabgestoßen. … Die Schlächterei, die am Morgen begonnen hatte, dauerte den ganzen Tag und wurde bei Fackelschein bis in den Abend hinein fortgesetzt. Nachdem er so den Marktplatz mit dem Blut von sieben- oder achthundert Opfern getränkt und den Befehl erteilt hatte, die Erde über den Leichen zu glätten, ließ Mohammed das furchtbare Schauspiel hinter sich, um bei den Reizen Rihanas Trost zu finden, deren Ehemann und männliche Verwandten alle gerade in dem Massaker umgekommen waren.“ Die anderen Frauen und die Kinder wurden in die Sklaverei verkauft.

Die Dhimmainstitution ist keine spezifisch islamische Erfindung, sondern eine Variante zahlreicher vorgegebener Modelle imperialer Einbindung von religiös und kulturell heterogenen minoritären oder majoritären Bevölkerungsgruppen, auf deren Wirtschaftskraft, Steuergelder und Expertise man nicht verzichten wollte und die deshalb vor der Tötung, Ausweisung oder Zwangsassimilation und -konversion bewahrt wurden. Sie ist die universelle Praxis der römischen und mittelalterlichen Imperien. Ein Vergleich des christlichen Europas mit den islamischen Staaten in diesem Zusammenhang zeigt keineswegs eine Opposition intolerant/tolerant, vielmehr eine weitgehende Übereinstimmung.

Neben den religiösen Geboten lag dem Dhimmastatus – ebenso wie dem der nichtchristlichen Minderheiten in Spanien, Sizilien und den Kreuzfahrerstaaten – das Prinzip der utilitas zugrunde. Die Existenz der Ungläubigen im Land des Islam, heißt es bei Bernard Lewis, einem der ausgewiesensten Kenner des Nahen Ostens, erklärt sich dadurch, dass „sie unterschiedlichen nützlichen Zwecken dienten, vor allem ökonomischen“.

Umar, der zweite Kalif, legte den Gläubigen den Schutz der Dhimma ans Herz, einerseits weil der Prophet es so gewollt habe, andererseits weil „sie für den Lebensunterhalt eurer Familien sorgen“. Mit erfrischender Offenheit beantwortete einer der Gefährten des Propheten die Frage, was die Muslime den Tributpflichtigen denn verdankten, mit folgender Auskunft: „Sie helfen dir, deiner Armut zu entkommen, um dich mit dem Reichtum zu versorgen, über den du verfügst.“

Was der Historiker Joshua Prawer über die Kreuzfahrerstaaten sagt, lässt sich Wort für Wort auf die islamischen übertragen: Aus der äußerst geringen Zahl der Eroberer im Verhältnis zu den Eroberten und dem entschiedenen Unwillen Ersterer, einer produktiven Tätigkeit nachzugehen, ergab sich „ein deutliches Grundmuster der Koexistenz: Die Kreuzfahrer hatten niemals beabsichtigt, Produzenten von Grundnahrungsmitteln oder irgendeiner anderen Form von Reichtum zu sein, da sie sich als Herrscher sahen, die die Einheimischen ökonomisch ausbeuteten. Diesen wurde durch politischen und militärischen Druck die Rolle von Lieferanten zugewiesen. Die neue Gesellschaft bestand so von Anfang an aus Eroberern und Eroberten, Ausbeutern und Ausgebeuteten.“

Die Aufnahme der seit 1492 von der Iberischen Halbinsel vertriebenen Juden durch den Sultan Bayezid II. ist wohl das am häufigsten angeführte Beispiel islamischer Toleranz (und christlicher Intoleranz). Um das damit einhergehende Schwarzweißbild ein wenig zu korrigieren – es ist ja auffällig, dass die habituellen Schwarzweißbild-, Schrecklichevereinfacher- und Komplexitätsreduzierungskritiker im Fall der Konfrontation von Christentum und Islam den Mund nicht aufkriegen –, sei daran erinnert, dass keineswegs alle vertriebenen Juden der Einladung ins Osmanische Reich folgten: Einige gingen in christliche Länder Europas, Italien vor allem, und dort vor allem in den Kirchenstaat, oder siedelten sich im Languedoc an, andere zogen in die portugiesischen Küstenstädte Nordafrikas, wo sie an deren Verteidigung gegen die Angriffe der Muslime teilnahmen.

Obwohl neben Spanien und Portugal auch England, Frankreich und deutsche Länder – um nur die wichtigsten zu nennen – die Juden für Jahrhunderte des Landes verwiesen, gab es doch immer andere europäische Länder, die sie aufnahmen, von Polen und Litauen über Savoyen bis zur mächtigen Republik Venedig (später die protestantischen Länder), und aus demselben Grund wie der Sultan.

Die Juden sind 1492 und in den folgenden Jahren nicht zum ersten Mal von der Iberischen Halbinsel vertrieben worden: Der Terror der Almohadenherrschaft (1130 – 1212) machte mit Zwangsvertreibungen und -konversionen, Verfolgungen und Massakern al-Andalus (und das von ihnen beherrschte Nordafrika) weitgehend juden- und christenrein. (1159 verschwanden die letzten christlichen Gemeinden Nordafrikas unter den Verfolgungen Abd al-Mu’mins. 1126 schon hatten die Almoraviden Christen nach Marokko deportieren lassen.) 1033 waren in Fez etwas sechstausend Juden einem antijüdischen Massaker zum Opfer gefallen, 1066 waren es etwa viertausend in Granada. 1232 kam es zu einem Judenmassaker in Marrakesch. 1465 lebten in Fez wieder genug Juden, um sie in einem Massaker, das sich auf das gesamte Land ausbreitete, fast vollständig auslöschen zu können.

Das letzte große Judenpogrom in der arabisch-islamischen Welt fand 1945 in Tripoli und den umliegenden Gemeinden unter den Augen der britischen Besatzer statt, dauerte bis zu Gründung des Staates Israel 1948 an und wurde dann durch die Emigration beziehungsweise Vertreibung der Juden abgelöst.

Die Juden der Iberischen Halbinsel waren dem türkischen Sultan auch deshalb willkommen, weil er so Zwangsumsiedlungen von Juden vermeiden konnte, wie sie schon nach der Eroberung Konstantinopels zur Schaffung einer ökonomisch aktiven und steuerlich ertragreichen Hauptstadt vorgenommen worden waren. Lewis: „Der osmanischen Regierung lag viel daran, jüdische Bevölkerungsgruppen in den neu eroberten christlichen Städten anzusiedeln. Die Juden wurden manchmal dazu überredet, manchmal dazu gezwungen.“

Und im Gegensatz zu den Christen galten die Juden als politisch verlässlich, da sie keiner Parteinahme für die mit den Türken verfeindeten christlichen Staaten verdächtig waren. Sie „wurden als nützliche und produktive Elemente betrachtet und als ein Instrument imperialer Politik benutzt“. Vor allem das von ihnen mitgebrachte Kapital und ihr technologisches Wissen, ihre sprachlichen, das heißt Übersetzerfähigkeiten und anderes Expertenwissen bildeten die Grundlage einer „Art symbiotischer Beziehung mit den Türken, die der Dienste bedurften, die jene zu leisten vermochten“. In dem Maße aber, wie ihre Fähigkeiten und Dienste obsolet wurden und an Wert verloren, ihre Kontakte zu Europa abbrachen, verschlechterte sich der Status der Juden, verminderte sich die ihnen gewährte Toleranz.

Mit dem Versiegen der jüdischen Einwanderung gegen Ende des 16. Jahrhunderts versiegte auch der Zustrom europäischen Wissens, europäischer Technologie: „Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die zuvor den Juden und ihren türkischen Herren von Nutzen gewesen waren, veralteten, und die Juden hatten nicht länger irgendetwas Besonderes oder Nützliches anzubieten“ und wurden durch Christen ersetzt.

Lewis spricht von „der wachsenden Segregation, der schwindenden Toleranz, der verminderten Partizipation, der zunehmenden – materiellen sowohl wie intellektuellen – Armut“ der Juden im Osmanischen Reich in einem Klima allgemein zunehmender sunnitischer Orthodoxie. Für die Juden in den arabischen Ländern des Reiches stellt Stillman fest: „Das 16. Jahrhundert war ein kurzes strahlendes Zwischenspiel in der langen Abenddämmerung des späten islamischen Mittelalters.“ Der Jude hatte seine Schuldigkeit getan, der Jude konnte gehen. Nein, als Beispiel für eine dem Islam innewohnende vortreffliche Toleranz taugt das Schicksal der Juden im Osmanischen Reich nicht.

Die Grenzen einer auf dem Utilitasprinzip beruhenden Toleranz sollten ihre positiven lebens- und glaubensrettenden Seiten nicht vergessen machen. Es geht mir nicht um einen moralischen Rigorismus, der das Gute nur getrennt vom Nützlichen als Gutes anerkennen will, ist jenes doch sicher dessen zuverlässigster Freund und Helfer, solange beide dasselbe Ziel verfolgen. Aber die Utilitastoleranz des Dhimmastatus ist nur die eine Seite der islamischen Toleranz – und nun zu den bad news.

Eine auf absolute Wahrheit Anspruch erhebende universale Offenbarungsreligion wie der Islam (oder das Christentum) sieht sich mit dem Problem konfrontiert, wie sie mit den Mitgliedern anderer Religionen verfahren soll, die sich auf ihrem Herrschaftsgebiet befinden. Will sie sich der mit der Uneinsichtigkeit der Andersgläubigen gegebenen frechen Provokation („Glaub ich nicht!“) und Infragestellung des eigenen absoluten Wahrheitsanspruchs nicht durch Tötung oder Vertreibung entledigen (und dem steht das Utilitasprinzip – auch in Form religiöser Gebote und Verbote – entgegen), muss ein Modus gefunden werden, der die überlegene Wahrheit der eigenen mit dem Fortbestehen der anderen Religion(en) verbindet: der Modus ihrer öffentlichen und sinnfälligen, beiden Seiten wahrnehmbaren Demütigung und Erniedrigung.

Da beide Religionen nicht gleichzeitig die absolute göttliche Wahrheit sein können – die moderne Spaltung in den privaten religiösen und den säkularen gesellschaftlich-staatlichen Bereich, die nur im ersteren den Absolutheitsanspruch konzediert und so die gleichberechtigte Koexistenz aller Religionen im letzteren Bereich ermöglicht, ist ja nicht gegeben –, muss die Überlegenheit der einen durch die Unterlegenheit der anderen ihren sinnfälligen Ausdruck finden.

Man kann sich das als ein Nullsummenspiel der Anerkennung vorstellen: Religion A kann nur anerkannt und geehrt sein, wenn Religion B erniedrigt und gedemütigt ist – je anerkannter Religion A, desto verächtlicher Religion B; die eigene Religion erhöhen heißt die andere demütigen. „Der Islam herrscht, er wird nicht beherrscht“, lautet ein überliefertes Wort des Propheten: Es kann nur Erhöhung oder Erniedrigung, Anerkennung/Ehre oder Verachtung/Ehrlosigkeit geben.

Die Gleichberechtigung der anderen Religion anzuerkennen, wäre nicht nur ein absurder Widerspruch zum Anspruch der einen absoluten Wahrheit, sie stellte auch eine sträfliche Vernachlässigung religiösen Ernstes und Eifers dar. Die Verachtung und Demütigung der anderen Religion(en) ist somit nicht dem Belieben der einzelnen Gläubigen anheimgestellt und deren Sadismus oder Gutmütigkeit, sondern religiöse Pflicht. Mit anderen Worten: Der Preis für die Duldung durch das Utilitasprinzip des Dhimmastatus ist die Demütigung. Das geht schon aus der grundlegenden Koranstelle 9, 29 hervor, wo die Tributzahlung (jizya) mit der demütigenden Unterwerfung einhergeht. Beides nur ermöglicht und gewährt die Duldung der Existenz.

Ihren alltäglichen Ausdruck fand dieses Prinzip der institutionalisierten Demütigung in Geboten und Verboten, die alle Formen der Begegnung von Muslimen und Ungläubigen regelten: wie und wann zu grüßen ist (von freundlichen oder tröstenden Worten wird abgeraten), dass der Ungläubige sich auf der Straße in bescheiden-unterwürfiger Haltung fortzubewegen und dem Muslim Platz zu machen hat, dass er nicht auf einem Pferd (einem edlen Tier) reiten darf, sondern allenfalls auf einem Maultier oder Esel und auch das nur im Damensitz, und dass er absteigen muss, wenn er einem Muslim begegnet, dass er diskriminierende Kleidung, Kopfbedeckung, Schuhe (im Extremfall sind ihm diese sogar verboten) oder dem Judenstern entsprechende Abzeichen zu tragen hat.

Dass er sich mit Steinen bewerfen, am Bart zerren, ins Gesicht schlagen und prügeln lassen muss, ohne sich wehren zu dürfen; der Waffenbesitz ist ihm ohnehin untersagt, und einen Muslim zu schlagen, zieht die Todesstrafe nach sich, dass seine Zeugenaussage vor Gericht geringeren Wert hat als die eines Muslims und für den Fall, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Muslim handelt, wertlos ist.

Dass ein Ungläubiger keine Autorität irgendwelcher Art über einen Muslim ausüben darf, dass ihm sexuelle Beziehungen zu Musliminnen und deren Heirat bei Todesstrafe untersagt sind, dass er keine neuen Gotteshäuser bauen, allenfalls die bestehenden nach – teuer zu bezahlender – Erlaubnis der Behörden renovieren darf, dass Kreuze auf den Kirchen und Glocken(läuten) in deren Türmen verboten sind ebenso wie lautes Klagen bei Trauerzügen und so weiter und so fort.

Angesichts der endlosen Reihe von Demütigungen, Erpressungen, Vertreibungen und Pogromen, denen die Andersgläubigen unterm Islam ausgesetzt waren (und sind), darf man vielleicht auf eine detaillierte und präzise Widerlegung der einschlägigen kritischen Werke durch jene Islamwissenschaftler hoffen, die unermüdlich den Gebetsruf von der islamischen Toleranz in den Medien und von ihren Lehrstühlen erschallen lassen.

SIEGFRIED KOHLHAMMER, Jahrgang 1944, ist Lektor am Institut für Vergleichende Kulturwissenschaft an der Staatlichen Universität Yokohama. Das von ihm herausgegebene Buch „Die Freunde und Feinde des Islam“ (Steidl Verlag, Göttingen 1996, 223 Seiten) ist leider nur noch antiquarisch erhältlich. Die Langfassung des Textes findet sich im Merkur. Zeitschrift für europäisches Denken , Nummer 639