Das Gesetz

Staatsreligion ist der Islam in über vierzig Staaten der Erde. In vielen dieser Länder ist die Scharia, das islamische Recht, eine Hauptquelle oder sogar die einzige Quelle der Gesetzgebung. Scharia bedeutet auf Arabisch nichts anderes als „Gesetz“.

Höchste Autorität für alle sunnitischen Muslime besitzt die Al-Azhar-Universität in Kairo.

Oft ergeben sich aus der Scharia Diskriminierungen von Frauen im Familien- und Erbrecht. Auch eingeschränkt werden die Rechte der nichtislamischen Minderheiten, der Juden und Christen etwa.

In Saudi-Arabien und der Islamischen Republik Komoren, einer Inselgruppe vor der Ostküste Afrikas und einem der ärmsten Länder der Erde, ist das Praktizieren einer anderen Religion als dem Islam nahezu vollständig verboten.

Weil die Scharia körperliche Verstümmelung der Verurteilten vorsieht, werden von Gerichten einiger islamischer Staaten auch Steinigungs- und Amputationsurteile verhängt.

In diesem Jahr wurden Steinigungsurteile aus dem Sudan, Nigeria, dem Irak und Pakistan bekannt. In den meisten Fällen wurden sie gegen Frauen wegen angeblichen Ehebruchs verhängt.

Das Prozedere des Ehebruchverfahrens: Die Frau gilt als überführt, kann man eine außereheliche Schwangerschaft nachweisen. Gibt es die nicht, muss die Angeklagte, um schuldig gesprochen zu werden, entweder geständig sein – oder der Kläger ist in der Lage, vier männliche Zeugen aufzubieten. Für Vergewaltigungsopfer heißt das, dass sich die Beweislast umkehrt. Kann die Vergewaltigte nicht vier Männer benennen, die das Verbrechen bezeugen, kann sie wegen Verleumdung ausgepeitscht werden. Im schlimmsten Fall wird sie anschließend wegen Ehebruchs hingerichtet. In Nigeria wurde im vorigen Jahr erstmalig ein Mann wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt.

In der Europäischen Union leben zirka fünfzehn Millionen Muslime, in den Vereinigten Staaten von Amerika 6,5 Millionen. In Deutschland werden etwa drei Millionen Muslime gezählt.

Innenminister Otto Schily im November 2001 vor dem Deutschen Bundestag: „Der Islam ist niemals mit einer Demokratie vereinbar. Kurzum läuft das demokratische Regime im Kern, im Grunde und Endergebnis dem Islam zuwider.“ Schily begründete seinen Standpunkt damit, dass der Islam das laizistische Prinzip, also die Trennung zwischen Kirche und Staat, nicht anerkenne.

Kommentar des Bundesamts für den Verfassungsschutz: Der Islamismus ist das Sicherheitsrisiko Nummer eins für Deutschland. Käme es zu einem Konflikt mit einem islamischen Land, hat die Bundesrepublik ein „Potenzial im Land, das wirklich gefährlich wäre“.

Literaturempfehlung: Bruce Bawer, „Tolerating Intolerance. The Challenge of Fundamentalist Islam in Western Europe“, Partisan Review 3, Boston University, Juli 2002, Volume LXIX (Im Internet: www.bu.edu/partisanreview/archive/2002/3/bawer.html)

PICO KARRON