vermittlungsausschuss

Streit um die Mehrheit

Es geht um das wichtigste Gremium der kommenden Legislaturperiode – um den Vermittlungsausschuss, der Streitigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat schlichten soll. Er wird über viele der rot-grünen Projekte entscheiden müssen, weil die unionsgeführten Regierungen in der Länderkammer die Mehrheit haben. Die 32 Mitglieder des Ausschusses werden je zur Hälfte von den beiden Gremien gestellt. Zum Eklat kam es gestern um die Aufteilung der 16 Sitze, die dem Bundestag zustehen. Nach dem mathematischen Verfahren, das bisher üblich war, müssten Regierung und Opposition jeweils acht Abgeordnete entsenden. Das aber, so befand die rot-grüne Koalition, spiegele die Mehrheitsverhältnisse nicht wieder. „Mehrheit muss Mehrheit bleiben“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt. Also beschlossen die Regierungsfraktionen: Acht Sitze für die SPD, sechs für die Union, jeweils einen für Grüne und FDP. Jetzt schäumt die Union, die im Bundestag schon mit dem Wunsch nach einem zweiten Vizepräsidenten gescheitert war, über die neuerliche Schlappe. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Volker Kauder (CDU), kündigte eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an. Zwar bestimmt der Bundestag mit einfacher Mehrheit über die Besetzung der Ausschüsse. Aber die Unionsjuristen argumentieren, das alte Zählverfahren sei in der Geschäftsordnung festgeschrieben – von der nur mit Zweidrittelmehrheit abgewichen werden darf. TAZ