UNTERSUCHUNGEN AN MEINHOFS GEHIRN WERDEN DIE RAF NICHT ERKLÄREN
: Sinnlos und illegal

Das Bestreben, Verstöße gegen gesellschaftliche Normen auf Erkrankungen des Gehirns zurückzuführen, hat eine lange Tradition. Schon kurz nachdem die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof im Juni 1972 verhaftete worden war, hatten die Strafverfolgungsbehörden versucht, medizinische Beweise dafür zu finden, dass sie verrückt sei. Es wäre doch zu schön gewesen, hätten sich die gesellschaftlichen Verwerfungen der Sechziger und Siebziger mit einem „kranken Hirn“ erklären lassen.

Dass sich auch heute Mediziner finden, die das Phänomen RAF mit einem Hirnschaden als Folge einer Kopfoperation erklären wollen, verwundert nicht. Schließlich haben biologistische Erklärungsversuche für individuelles Verhalten sowohl bei den Hirnforschern als auch bei den Humangenetikern Hochkonjunktur. Vergessen scheint, dass bereits nach dem Tode Lenins der renommierte Berliner Hirnforscher Oskar Vogt im Geheimauftrag nach Moskau reiste, um in dem in Scheiben geschnittenen Hirn des Revolutionärs geniale Windungen zu suchen. Vogts Nachfolger haben mittlerweile viele neue Kenntnisse und Methoden. Trotzdem suchen sie immer noch.

Überrraschend ist – und das ist auch der Skandal hinter der Geschichte –, dass ausgerechnet die Hirnforscher anscheinend nichts aus dem menschenverachtenden und kriminellen Verhalten ihrer Berufskollegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts gelernt haben. Noch Jahrzehnte nach dem Ende der Nazimordmaschinerie schwammen in den Instituten die Gehirne der Opfer in Formalin – zu wissenschaftlichen Zwecken.

Nach Aussage der Meinhof-Tochter Bettina Röhl wurden die Angehörigen im Glauben gelassen, die Leiche sei bei ihrer Beerdigung vollständig gewesen. Eine Erlaubnis, Meinhofs Gehirn wissenschaftlich zu untersuchen, habe es nie gegeben. Jenseits der Frage, ob die Taten Meinhofs durch Untersuchungen des Gehirns erklärt werden können, muss sich der Magdeburger Hirnforscher Bernhard Bogerts und auch die Uni Magdeburg dem Vorwurf stellen, dass sie illegale Foschung betrieben. WOLFGANG LÖHR