Doppelte Strafe: Abschiebung von Hundehalter
Der Besitzer des Kampfhundes „Zeus“, der vor zwei Jahren den sechsjährigen Jungen Volkan getötet hatte, erhält eine zweite Strafe: Er wird aus der Haft heraus in die Türkei abgeschoben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) lehnte seine Beschwerde gegen die sofortige Vollstreckbarkeit seiner Ausweisung ab.
Ibrahim K. ist in der Bundesrepublik geboren und aufgewachsen. Er hatte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Dennoch wird er aus „generalpräventiven Erwägungen“ ausgewiesen. Laut OVG bestehe „ein dringendes Bedürfnis, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten“. Ibrahim K. hatte am 26. Juli 2000 seinen und den Hund seiner Freundin unangeleint und ohne Maulkorb in Wilhelmsburg ausgeführt und damit laut Gericht die von den Tieren ausgehende Gefahr ignoriert. Die Hunde waren auf ein Schulgelände gesprungen und hatten den kleinen Volkan zerfleischt. Ibrahim K. war wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die wäre Ende 2003 verbüßt. EE
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