: Kitas: Wer darf rein?
Die alte Reihenfolge
1. Kinder von Alleinerziehenden, die berufstätig sind oder eine Ausbildung machen.
2. Kinder, deren Eltern beide arbeiten oder arbeiten werden, weil sonst das Geld zum Lebensunterhalt nicht reicht. Hier zählt auch Ausbildung.
3. Kinder, die Entwicklungsdefizite aufweisen oder wegen sozialer Benachteiligung besonderer Förderung bedürfen.
4. Kinder, die wegen einer Beeinträchtigung ihrer Entwicklungschancen besondere Integrationshilfen brauchen (viele MigrantInnen).
5. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, obwohl auch ein Gehalt zum Leben reichen würde.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen