Kitas: Wer darf rein?

Die alte Reihenfolge

1. Kinder von Alleinerziehenden, die berufstätig sind oder eine Ausbildung machen.

2. Kinder, deren Eltern beide arbeiten oder arbeiten werden, weil sonst das Geld zum Lebensunterhalt nicht reicht. Hier zählt auch Ausbildung.

3. Kinder, die Entwicklungsdefizite aufweisen oder wegen sozialer Benachteiligung besonderer Förderung bedürfen.

4. Kinder, die wegen einer Beeinträchtigung ihrer Entwicklungschancen besondere Integrationshilfen brauchen (viele MigrantInnen).

5. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, obwohl auch ein Gehalt zum Leben reichen würde.