Die letzte Chance

Ein von der UNO autorisierter oder tolerierter Irakkrieg wäre nicht legitim. Er würde das Leid des irakischen Volkes vergrößern. Daher muss die Bundesregierung ihn ablehnen

Die französisch-deutsch-russische Initiative, die noch ausbaubar wäre, weist den richtigen Weg

Die letzten Tage habe eine Klärung erbracht. US-Präsident Bush und seine wichtigsten Minister haben den Regierungen anderer Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates unmissverständlich deutlich gemacht: Es geht im Irak nicht um das Aufspüren und die Zerstörung von Massenvernichtungswaffen, sondern um den Sturz des Regimes in Bagdad. Jede Lösung der Irakkrise, bei der Hussein an der Macht bleiben würde, sei völlig unakzeptabel. Bushs Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice hat sogar noch einen draufgesetzt: „Selbst wenn Saddam Hussein morgen ins Exil gehen würde, schließen wir eine Invasion des Irak nicht aus.“

Dennoch geht es bei der heutigen Sitzung des UNO-Sicherheitsrates, auf der zunächst die beiden Chefinspekteure Hans Blix und Mohammed al-Baradei einen weiteren Bericht vorlegen werden, wieder nur um irakische Massenvernichtungswaffen. Denkbar sind zwei Szenarien. Erstens: Die USA und Großbritannien nehmen die Berichte der Chefinspektoren zum Beleg für „fortgesetzte schwere Verstöße“ Iraks gegen die Resolution 1441 vom letzten November und stellen bereits heute den Entwurf für eine neue Resolution zur Abstimmung. Darin wird ein Krieg gegen Irak ausdrücklich autorisiert oder zumindest indirekt gebilligt.

Findet der Resolutionsentwurf, wie zu erwarten, nicht die erforderliche Mehrheit, würden Washington und London eben den Krieg beginnen – und dabei auf die handlungsunwillige UNO verweisen, „die ihrer Verantwortung nicht nachkommt“. Das könnte bereits in den nächsten Tagen der Fall sein. Darauf deuten Indizien aus der Golfregion.

Die Rechtslage würde dann eindeutig sein. Der Krieg wäre illegal, ein klarer Bruch des Völkerrechts. Staaten, die einen solchen Krieg in welcher Form auch immer ermöglichen, ihn unterstützen oder sich sogar indirekt daran beteiligen, würden damit Mithilfe zum Völkerrechtsbruch leisten und gegen ihre eigenen nationalen Verfassungen verstoßen. Das gilt etwa für die gestern von Bundeskanzler Gerhard Schröder noch einmal ausdrücklich bekräftigte Gewährung von Überflug- und Nutzungsrechten für die Streitkräfte der USA und Großbritanniens.

Das geschilderte Szenario ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht völlig auszuschließen. Wahrscheinlich ist allerdings, dass der Sicherheitsrat heute noch keine Entscheidung trifft, sondern demnächst eine Ultimatumsresolution an Bagdad beschließt: Mit ihr wird das Inspektorenteam ganz im Sinne der französisch-deutsch-russischen Erklärung verstärkt. Blix und seine Mitarbeiter erhielten mehr Zeit eingeräumt, während diese Resolution zugleich militärische Maßnahmen nach Ablauf des Ultimatums entweder ausdrücklich autorisierte oder zumindest zuließe, falls Bagdad bis dahin nicht alle Auflagen der Resolution 1441 erfüllt.

Einer solchen Ultimatums-Resolution würde Deutschland zustimmen oder sich allerhöchstens enthalten. Einen Krieg nach Ablauf des Ultimatums würde dann nicht nur die amerikanische Regierung, sondern auch die rot-grüne Koalition in Berlin als legal und mit dem Völkerrecht vereinbar darstellen.

Bereits seit einiger Zeit üben die USA hinter den Kulissen massiv politischen und wirtschaftlichen Druck auf andere Mitgliedstaaten aus, um die Mehrheit für eine solche Ultimatumsresolution herbeizuführen. Doch selbst wenn es derartige Nötigung und Erpressung nicht gäbe, und die Resolution ohne jeden Zwang und in freier Willensentscheidung verabschiedet würde: Ein vom UNO-Sicherheitsrat legalisierter Krieg ist nicht automatisch völkerrechtlich legal. Auch der Sicherheitsrat kann gegen die UNO-Charta und andere Bestimmungen des Völkerrechts verstoßen.

Diesen Vorwurf erheben bereits seit geraumer Zeit namhafte Völkerechter – darunter der belgische Verfassungsrichter und frühere Vorsitzende der UNO-Menschenrechtskommission Marc Bossuyt. Er bezieht sich dabei besonders auf die vom Sicherheitsrat verhängten umfassenden Wirtschaftssanktionen gegen Irak, die seit 1991 den Tod von mindestens 1,6 Millionen Irakern verursacht haben, darunter über eine halbe Million Kinder unter fünf Jahren. Diese Zahlen haben Unicef und andere humanitäre Organisationen des UNO-Systems ermittelt.

Die katastrophalen Auswirkungen der Sanktionen könne man nicht anders denn als Völkermord bezeichnen, meinen die beiden ehemaligen Koordinatoren der humanitären UNO-Programme im Irak, Dennis Hallidey und Hans von Sponeck. Beide traten aus Protest gegen die Irakpolitik des Sicherheitsrates von ihrem Posten zurück.

Ein Krieg gegen Irak würde das Leiden des irakischen Volkes noch weiter verschärfen, selbst wenn er „nur“ eine Woche dauern sollte. Das lassen die bislang bekannten Pläne und Absichtserklärungen des Pentagons zur Kriegsführung erwarten – vor allem aufgrund der vorgesehenen (militärischen und zivilen) Angriffsziele sowie Art und Umfang der Waffen und Munition, die eingesetzt werden sollen. Allein wegen dieser absehbaren Folgen für die Zivilbevölkerung wäre ein Krieg ein Verstoß gegen die Genfer Konventionen und damit völkerrechtswidrig. Gemessen an diesem Kriterium war im Rückblick der Golfkrieg von 1991 zwar legal – immerhin wurde er ausdrücklich vom Sicherheitsrat mit dem Ziel autorisiert, die irakischen Besatzungstruppen aus Kuwait zu vertreiben –, aber angesichts der Folgen für die Zivilbevölkerung keinesfalls legitim.

Ein vom UNO-Sicherheitsrat legalisierter Krieg ist nicht automatisch völkerrechtlich legal

Die Frage der Legitimität eines Krieges ist aber auch daran zu bemessen, ob seine proklamierten Ziele nicht auch ohne den Einsatz zerstörender und vernichtender militärischer Gewalt erreichbar wären. Das ist im vorliegenden Fall möglich.

Die französisch-deutsch-russische Initiative – die über ihre bisher bekannten Elemente hinaus noch ausbaubar wäre – weist den Weg, ohne Krieg etwaige irakische Massenvernichtungswaffen vollständig aufzuspüren und zu zerstören. Doch um dieses Ziel geht es der Bush-Administration ja bekanntermaßen gar nicht. Wenn sie diese Tatsache nicht verdrängen, müssten Deutschland, Frankreich, Russland, China und die anderen Ratsstaaten alle Resolutionsentwürfe, die einen Krieg autorisieren oder auch nur tolerieren, mit ihrer Neinstimme ablehnen.

ANDREAS ZUMACH