Bahn im Visier des Kartellamts

Wettbewerbsbehinderung vermutet. Bahn bleibt im Preisstreit gelassen

BERLIN ap/dpa ■ Wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ermittelt das Bundeskartellamt gegen die Deutsche Bahn AG. Die Wettbewerbshüter warfen der Bahn gestern vor, sich bis letzten Freitag geweigert zu haben, Fahrplandaten und Fahrpreise zweier von der konkurrierenden Connex-Gruppe betriebener Fernstrecken in ihre Auskunftssysteme und Fahrplanveröffentlichungen aufzunehmen.

Mit Connex sei auf den Strecken Gera–Berlin–Rostock und Zittau–Berlin–Stralsund erstmals ein Wettbewerber beim Personenfernverkehr aufgetreten, hieß es. Die inzwischen aufgegebene Weigerung der Bahn AG, Fahrpläne und Preise zu veröffentlichen, habe sich gezielt gegen Connex gerichtet, da die Fahrplandaten von Unternehmen der Bahn AG in den Auskunftssystemen enthalten seien.

Unterdessen ist der Streit um das Preissystem der Bahn in eine neue Runde gegangen. Das Unternehmen muss sich bis morgen zu Forderungen von Verbraucherschützern äußern, die der Bahn teilweise irreführende Werbung für die Tickets vorwerfen und die nun eine Unterlassungserklärung verlangen. Ein Bahnsprecher sagte gestern, man sehe der Auseinandersetzung „relativ gelassen“ entgegen. Einige Vorwürfe seien haltlos.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erachtet Teile der teuren Bahn-Werbekampagne für das neue Preissystem als unzulässig und irreführend. Vor etwa zwei Wochen hatte er daraufhin das Unternehmen zu Änderungen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Bahn hatte mehrfach um Fristverlängerung gebeten und hat nun Zeit, bis morgen zu reagieren. Sollte sie nicht auf die Forderung eingehen, prüfen die Verbraucherschützer weitere juristische Schritte.