Neonazi-Sites gesperrt

Gericht hält Sperrung für rechtens. Antrag gegen Verfügung der Bezirksregierung endgültig abgewiesen

KÖLN ap ■ Das Kölner Verwaltungsgericht hält die von der Düsseldorfer Bezirksregierung verfügte Sperrung des Zugangs zu rechtsextremistischen Internetseiten für rechtens. Wie das Gericht gestern mitteilte, hat es den Eilantrag eines Kölner Internetanbieters gegen die Sperrverfügung abgelehnt.

Die Bezirksregierung hatte im Februar 2002 landesweit Internet-Service-Providern aufgegeben, den Zugang zu zwei in den USA ins Netz gestellten Internetseiten zu sperren, auf denen unter anderem Hakenkreuzaufkleber und -fahnen sowie Tonträger mit Hitler-Reden angeboten wurden. Nachdem etliche Provider gegen die Verfügung Klage eingereicht hatten, ordnete die Bezirksregierung im September 2002 die sofortige Vollziehung der Sperrungsverfügungen an. Gegen diese Anordnung wandte sich ein Kölner Provider. Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz lehnte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts aber ab.